Deutschland · Osten
PflichtkursAngeln ohne Prüfung möglichThüringen.
Angelschein & Fischerprüfung 2026
Prüfungsfragen
60
Prüfungsgebühr
35 €
Mindestalter
ab 10
Prüfungsdauer
90 Min.
Prüfungsform
Papier
Bestehensgrenze
45/60
01
Prüfungsformat
- Offizielle Bezeichnung
- Fischerprüfung
- Abnahme durch
- Untere Fischereibehörden (Prüfungsausschuss)
- Bestehensgrenze
- 45/60 gesamt und 6/10 je Sachgebiet
- Prüfungstermine
- i.d.R. 2x pro Jahr je unterer Fischereibehörde
- —Schriftliche Prüfung (Papier): 60 Multiple-Choice-Fragen, 6 Sachgebiete à 10 Fragen (u. a. Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde, Gesetzeskunde, Natur-/Tier-/Umweltschutz); Dauer 90 Minuten.
- —Bestehensgrenze: mindestens 45 von 60 und mindestens 6 richtige je Sachgebiet.
- —Kein praktischer Prüfungsteil, keine PC-Prüfung.
- —Termine: setzen die unteren Fischereibehörden nach Bedarf fest, i. d. R. 2×/Jahr (Frühjahr/Herbst), Bekanntgabe mind. 3 Monate vorher; der LAVT veröffentlicht Terminlisten.
02
Vorbereitung & Kurse
- Kurspflicht
- Ja
- Kursumfang
- 30 Stunden
- Online-Kurs
- Vollwertig anerkannt — seit 2019 ministeriell als vollwertiger Lehrgangsersatz anerkannt, ohne Praxistag (bundesweit liberalste Regelung)
- —Pflichtlehrgang: mindestens 30 Stunden (Theorie + praktischer Teil) bei den Anglerverbänden (LAVT – Landesanglerverband Thüringen, VANT) bzw. beauftragten Vereinen; die Teilnahmebescheinigung ist Zulassungsvoraussetzung.
- —Online-Pionier: Thüringen hat 2019 als eines der ersten Länder den Fishing-King-Onlinekurs ministeriell als vollwertigen Ersatz des Präsenzlehrgangs anerkannt – kein zusätzlicher Praxistag nötig, danach direkt zur Prüfung. Anerkennungsstatus weiterer Online-Anbieter je Anbieter prüfen (unsicher).
- —Kosten: Präsenzlehrgang ab ca. 75–85 € zzgl. Lehrmaterial; Online-Kurs ca. 130–160 € (unsicher).
03
Kosten
- Pflichtlehrgang
- Präsenz ab ca. 75–85 € zzgl. Material; Online ca. 130–160 €
- Prüfungsgebühr
- 35 €
- Jahresfischereischein
- 17,50 € (7,50 € Gebühr + 10 € Abgabe)
- Fünfjahresfischereischein
- 37 €
- Zehnjahresfischereischein
- 58 €
- Fischereischein auf Lebenszeit
- 220 €
- Vierteljahresfischereischein
- 19–25 € (Quellen widersprüchlich)
- Jugendfischereischein
- 10 €
04
Mindestalter & Jugend
- —Fischereischeinpflicht ab 14 Jahren; die Prüfung darf bereits ab 10 Jahren abgelegt werden (Schein dann ab 14).
- —Jugendfischereischein: vollendetes 8. bis 14. Lebensjahr, ohne Prüfung, nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers; 10 € (3 € Gebühr + 7 € Fischereiabgabe).
05
Angeln ohne Prüfung
Vierteljahresfischereischein: 3 Monate, ab 14 J., ca. 19-25 EUR, nur 1x pro Kalenderjahr
06
Anmeldung
- —Lehrgang: beim Verband/Verein (LAVT, VANT, Kreisverbände).
- —Prüfungszulassung: Antrag bei der unteren Fischereibehörde (Landratsamt/Stadtverwaltung), Eingang spätestens 4 Wochen vor der Prüfung, mit Lehrgangs-Teilnahmebescheinigung; Formulare auch über das Serviceportal Thüringen (buerger.thueringen.de / ThAVEL).
- —Fischereischein: bei der Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes.
07
Besonderheiten
- —Vierteljahresfischereischein („Urlaubsfischereischein") ohne Prüfung: ab 14 Jahren, bei jeder Thüringer Gemeindeverwaltung erhältlich, gültig 3 Monate, nur 1× pro Kalenderjahr, keine Verlängerung; Erlaubnisschein des Gewässerbewirtschafters zusätzlich nötig. Eingeführt für Tourismusregionen.
- —Online-Pionier seit 2019: voll anerkannter Online-Lehrgang ohne Praxistag – bundesweit die liberalste Online-Regelung unter den Ländern mit Kurspflicht.
- —Prüfung schon ab 10 Jahren möglich; Jugendfischereischein bereits ab 8.
- —Anerkennung: Prüfungen/Scheine anderer Bundesländer werden grundsätzlich anerkannt; das Thüringer Zeugnis wird bundesweit anerkannt.
08
Rechtsgrundlage & Zuständigkeit
- —Thüringer Fischereigesetz (ThürFischG) + Ausführungsverordnung ThürFischAVO (Lehrgangspflicht: § 30 Abs. 5).
- —Oberste Fischereibehörde: das für Fischerei zuständige Ministerium (ehemals TMIL; aktueller Ressortzuschnitt nach Regierungswechsel unsicher).
- —Prüfung: untere Fischereibehörden (Landratsämter/kreisfreie Städte) vor einem Prüfungsausschuss.
09
Amtliche Quellen & Verbände
Weitere Bundesländer
Alle Angaben ohne Gewähr — zusammengestellt aus offiziellen Landesquellen und Verbänden, Stand Juli 2026. Maßgeblich sind die Landesfischereigesetze und die Auskünfte der zuständigen Behörden. Mit „(unsicher)“ markierte Angaben sind in den Quellen widersprüchlich.
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