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Deutschland · Osten

PflichtkursAngeln ohne Prüfung möglich

Thüringen.

Angelschein & Fischerprüfung 2026

Prüfungsfragen

60

Prüfungsgebühr

35 €

Mindestalter

ab 10

Prüfungsdauer

90 Min.

Prüfungsform

Papier

Bestehensgrenze

45/60

01

Prüfungsformat

Offizielle Bezeichnung
Fischerprüfung
Abnahme durch
Untere Fischereibehörden (Prüfungsausschuss)
Bestehensgrenze
45/60 gesamt und 6/10 je Sachgebiet
Prüfungstermine
i.d.R. 2x pro Jahr je unterer Fischereibehörde
  • Schriftliche Prüfung (Papier): 60 Multiple-Choice-Fragen, 6 Sachgebiete à 10 Fragen (u. a. Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde, Gesetzeskunde, Natur-/Tier-/Umweltschutz); Dauer 90 Minuten.
  • Bestehensgrenze: mindestens 45 von 60 und mindestens 6 richtige je Sachgebiet.
  • Kein praktischer Prüfungsteil, keine PC-Prüfung.
  • Termine: setzen die unteren Fischereibehörden nach Bedarf fest, i. d. R. 2×/Jahr (Frühjahr/Herbst), Bekanntgabe mind. 3 Monate vorher; der LAVT veröffentlicht Terminlisten.

02

Vorbereitung & Kurse

Kurspflicht
Ja
Kursumfang
30 Stunden
Online-Kurs
Vollwertig anerkannt — seit 2019 ministeriell als vollwertiger Lehrgangsersatz anerkannt, ohne Praxistag (bundesweit liberalste Regelung)
  • Pflichtlehrgang: mindestens 30 Stunden (Theorie + praktischer Teil) bei den Anglerverbänden (LAVT – Landesanglerverband Thüringen, VANT) bzw. beauftragten Vereinen; die Teilnahmebescheinigung ist Zulassungsvoraussetzung.
  • Online-Pionier: Thüringen hat 2019 als eines der ersten Länder den Fishing-King-Onlinekurs ministeriell als vollwertigen Ersatz des Präsenzlehrgangs anerkannt – kein zusätzlicher Praxistag nötig, danach direkt zur Prüfung. Anerkennungsstatus weiterer Online-Anbieter je Anbieter prüfen (unsicher).
  • Kosten: Präsenzlehrgang ab ca. 75–85 € zzgl. Lehrmaterial; Online-Kurs ca. 130–160 € (unsicher).

03

Kosten

Pflichtlehrgang
Präsenz ab ca. 75–85 € zzgl. Material; Online ca. 130–160 €
Prüfungsgebühr
35 €
Jahresfischereischein
17,50 € (7,50 € Gebühr + 10 € Abgabe)
Fünfjahresfischereischein
37 €
Zehnjahresfischereischein
58 €
Fischereischein auf Lebenszeit
220 €
Vierteljahresfischereischein
19–25 € (Quellen widersprüchlich)
Jugendfischereischein
10 €

04

Mindestalter & Jugend

  • Fischereischeinpflicht ab 14 Jahren; die Prüfung darf bereits ab 10 Jahren abgelegt werden (Schein dann ab 14).
  • Jugendfischereischein: vollendetes 8. bis 14. Lebensjahr, ohne Prüfung, nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers; 10 € (3 € Gebühr + 7 € Fischereiabgabe).

05

Angeln ohne Prüfung

Vierteljahresfischereischein: 3 Monate, ab 14 J., ca. 19-25 EUR, nur 1x pro Kalenderjahr

06

Anmeldung

  • Lehrgang: beim Verband/Verein (LAVT, VANT, Kreisverbände).
  • Prüfungszulassung: Antrag bei der unteren Fischereibehörde (Landratsamt/Stadtverwaltung), Eingang spätestens 4 Wochen vor der Prüfung, mit Lehrgangs-Teilnahmebescheinigung; Formulare auch über das Serviceportal Thüringen (buerger.thueringen.de / ThAVEL).
  • Fischereischein: bei der Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes.

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Besonderheiten

  • Vierteljahresfischereischein („Urlaubsfischereischein") ohne Prüfung: ab 14 Jahren, bei jeder Thüringer Gemeindeverwaltung erhältlich, gültig 3 Monate, nur 1× pro Kalenderjahr, keine Verlängerung; Erlaubnisschein des Gewässerbewirtschafters zusätzlich nötig. Eingeführt für Tourismusregionen.
  • Online-Pionier seit 2019: voll anerkannter Online-Lehrgang ohne Praxistag – bundesweit die liberalste Online-Regelung unter den Ländern mit Kurspflicht.
  • Prüfung schon ab 10 Jahren möglich; Jugendfischereischein bereits ab 8.
  • Anerkennung: Prüfungen/Scheine anderer Bundesländer werden grundsätzlich anerkannt; das Thüringer Zeugnis wird bundesweit anerkannt.

08

Rechtsgrundlage & Zuständigkeit

  • Thüringer Fischereigesetz (ThürFischG) + Ausführungsverordnung ThürFischAVO (Lehrgangspflicht: § 30 Abs. 5).
  • Oberste Fischereibehörde: das für Fischerei zuständige Ministerium (ehemals TMIL; aktueller Ressortzuschnitt nach Regierungswechsel unsicher).
  • Prüfung: untere Fischereibehörden (Landratsämter/kreisfreie Städte) vor einem Prüfungsausschuss.

09

Amtliche Quellen & Verbände

Alle Angaben ohne Gewähr — zusammengestellt aus offiziellen Landesquellen und Verbänden, Stand Juli 2026. Maßgeblich sind die Landesfischereigesetze und die Auskünfte der zuständigen Behörden. Mit „(unsicher)“ markierte Angaben sind in den Quellen widersprüchlich.

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