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Deutschland · Westen

Pflichtkurs

Hessen.

Angelschein & Fischerprüfung 2026

Prüfungsfragen

60/ 650

Prüfungsgebühr

40 €

Mindestalter

ab 14

Prüfungsdauer

Prüfungsform

Papier

Bestehensgrenze

45/60

01

Prüfungsformat

Offizielle Bezeichnung
Fischerprüfung
Abnahme durch
Untere Fischereibehörden (Landkreise/kreisfreie Städte)
Bestehensgrenze
45/60 gesamt und 9/12 je Sachgebiet (strengste Fachhürde)
Prüfungstermine
mehrmals jährlich je Landkreis
  • Schriftliche Präsenzprüfung bei der unteren Fischereibehörde (Papier; keine Online-/Heimprüfung): 60 Multiple-Choice-Fragen aus einem amtlichen Katalog von ca. 650 Fragen, je 12 Fragen aus 5 Sachgebieten:
  • 1. Allgemeine Fischkunde
  • 2. Spezielle Fischkunde
  • 3. Gewässerkunde
  • 4. Gerätekunde
  • 5. Gesetzeskunde
  • Bestehensgrenze: mindestens 45 von 60 richtig UND mindestens 9 richtige je Sachgebiet (strengste Fachgebiets-Hürde im Ländervergleich).
  • Kein praktischer Prüfungsteil. Prüfungsdauer: Angaben zwischen 90 Min. und 3 Std. (unsicher).
  • Termine: je Landkreis mehrmals jährlich (Beispiele 2026: Schwalm-Eder-Kreis 18.02./10.06./21.10.; Gießen 12.06./13.11.).
  • Der komplette amtliche Fragenkatalog inkl. Lösungen ist frei als PDF verfügbar (landwirtschaft.hessen.de).

02

Vorbereitung & Kurse

Kurspflicht
Ja
Kursumfang
30 Stunden
Online-Kurs
Anerkannt, plus Pflicht-Praxistag — seit 01.10.2019 anerkannt (Vorreiter): Online-Kurs + 8-h-Praxistag
  • Anerkannter Vorbereitungslehrgang ist Zulassungsvoraussetzung. Zwei Wege:
  • 1. Klassischer Präsenzlehrgang (i. d. R. ca. 30 Stunden; eine Quelle nennt mind. 40 Unterrichtseinheiten à 45 Min. – unsicher) bei Vereinen des Verbands Hessischer Fischer.
  • 2. Online-Kombikurs (seit 01.10.2019 offiziell anerkannt): Online-Kurs + verpflichtender 8-stündiger Praxistag (z. B. Fishing-King in Kooperation mit dem Verband Hessischer Fischer). Ein reiner Online-Kurs ohne Praxistag genügt nicht.
  • Hessen war damit bundesweit Vorreiter bei der Anerkennung von Online-Kursen.

03

Kosten

Präsenzlehrgang
ca. 100–150 €
Online-Kombikurs inkl. Praxistag
ca. 130–180 € (anbieterabhängig; Praxistag einzeln ca. 60 €)
Prüfungsgebühr
40 € (spätestens 4 Wochen vor der Prüfung)
Fischereischein inkl. Fischereiabgabe
1 Jahr: 17,50 € · 5 Jahre: 45 € · 10 Jahre: 86 €
Jugendfischereischein
1 Jahr: 7,50 € · 5 Jahre: 23 €

04

Mindestalter & Jugend

  • Fischerprüfung: ab 14 Jahren (Teilnahme unmittelbar vor dem 14. Geburtstag möglich); Fischereischein ab 14.
  • Jugendfischereischein: 10–16 Jahre, ohne Prüfung; Angeln nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.
  • Kinder unter 10 dürfen einen Scheininhaber beim Angeln „unterstützen".

05

Angeln ohne Prüfung

Kein Sonderweg — in diesem Bundesland führt der Weg ans Wasser über die Fischerprüfung.

06

Anmeldung

  • Prüfung: bei der unteren Fischereibehörde des Wohn-Landkreises/der Stadt; teils per Online-Formular über das Verwaltungsportal Hessen. Bei Kombikursen übernimmt oft der Kursanbieter die Anmeldung (mit Kurszertifikat).
  • Fischereischein: Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnorts.

07

Besonderheiten

  • Kein Touristenfischereischein – Angeln ohne Fischereischein ist in Hessen nicht legal möglich (Bußgeld bzw. Fischwilderei).
  • Gastangler mit gültigem Fischereischein eines anderen Bundeslandes dürfen in Hessen angeln; Prüfungen anderer Länder werden bei Zuzug anerkannt.
  • Fachgebiets-Hürde von 9/12 je Sachgebiet ist strenger als in den meisten anderen Ländern (dort meist 6/12).
  • Amtlicher Fragenkatalog mit Lösungen frei zugänglich – ideal fürs Selbstlernen begleitend zum Pflichtkurs.

08

Rechtsgrundlage & Zuständigkeit

  • Hessisches Fischereigesetz (HFischG) und Hessische Fischereiverordnung (HFischV) vom 14.04.2023 (Fischerprüfung: §§ 19–26 HFischV).
  • Prüfung: untere Fischereibehörden (Landkreise und kreisfreie Städte, z. B. Ordnungsämter).
  • Obere Fischereibehörden: Regierungspräsidien (das RP Kassel nimmt zusätzlich Aufgaben der Landesfischereischule wahr).
  • Ausbildung/Kurse: Vereine und Partner des Verbands Hessischer Fischer e.V.

09

Amtliche Quellen & Verbände

Alle Angaben ohne Gewähr — zusammengestellt aus offiziellen Landesquellen und Verbänden, Stand Juli 2026. Maßgeblich sind die Landesfischereigesetze und die Auskünfte der zuständigen Behörden. Mit „(unsicher)“ markierte Angaben sind in den Quellen widersprüchlich.

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