Deutschland · Westen
PflichtkursHessen.
Angelschein & Fischerprüfung 2026
Prüfungsfragen
60/ 650
Prüfungsgebühr
40 €
Mindestalter
ab 14
Prüfungsdauer
—
Prüfungsform
Papier
Bestehensgrenze
45/60
01
Prüfungsformat
- Offizielle Bezeichnung
- Fischerprüfung
- Abnahme durch
- Untere Fischereibehörden (Landkreise/kreisfreie Städte)
- Bestehensgrenze
- 45/60 gesamt und 9/12 je Sachgebiet (strengste Fachhürde)
- Prüfungstermine
- mehrmals jährlich je Landkreis
- —Schriftliche Präsenzprüfung bei der unteren Fischereibehörde (Papier; keine Online-/Heimprüfung): 60 Multiple-Choice-Fragen aus einem amtlichen Katalog von ca. 650 Fragen, je 12 Fragen aus 5 Sachgebieten:
- —1. Allgemeine Fischkunde
- —2. Spezielle Fischkunde
- —3. Gewässerkunde
- —4. Gerätekunde
- —5. Gesetzeskunde
- —Bestehensgrenze: mindestens 45 von 60 richtig UND mindestens 9 richtige je Sachgebiet (strengste Fachgebiets-Hürde im Ländervergleich).
- —Kein praktischer Prüfungsteil. Prüfungsdauer: Angaben zwischen 90 Min. und 3 Std. (unsicher).
- —Termine: je Landkreis mehrmals jährlich (Beispiele 2026: Schwalm-Eder-Kreis 18.02./10.06./21.10.; Gießen 12.06./13.11.).
- —Der komplette amtliche Fragenkatalog inkl. Lösungen ist frei als PDF verfügbar (landwirtschaft.hessen.de).
02
Vorbereitung & Kurse
- Kurspflicht
- Ja
- Kursumfang
- 30 Stunden
- Online-Kurs
- Anerkannt, plus Pflicht-Praxistag — seit 01.10.2019 anerkannt (Vorreiter): Online-Kurs + 8-h-Praxistag
- —Anerkannter Vorbereitungslehrgang ist Zulassungsvoraussetzung. Zwei Wege:
- —1. Klassischer Präsenzlehrgang (i. d. R. ca. 30 Stunden; eine Quelle nennt mind. 40 Unterrichtseinheiten à 45 Min. – unsicher) bei Vereinen des Verbands Hessischer Fischer.
- —2. Online-Kombikurs (seit 01.10.2019 offiziell anerkannt): Online-Kurs + verpflichtender 8-stündiger Praxistag (z. B. Fishing-King in Kooperation mit dem Verband Hessischer Fischer). Ein reiner Online-Kurs ohne Praxistag genügt nicht.
- —Hessen war damit bundesweit Vorreiter bei der Anerkennung von Online-Kursen.
03
Kosten
- Präsenzlehrgang
- ca. 100–150 €
- Online-Kombikurs inkl. Praxistag
- ca. 130–180 € (anbieterabhängig; Praxistag einzeln ca. 60 €)
- Prüfungsgebühr
- 40 € (spätestens 4 Wochen vor der Prüfung)
- Fischereischein inkl. Fischereiabgabe
- 1 Jahr: 17,50 € · 5 Jahre: 45 € · 10 Jahre: 86 €
- Jugendfischereischein
- 1 Jahr: 7,50 € · 5 Jahre: 23 €
04
Mindestalter & Jugend
- —Fischerprüfung: ab 14 Jahren (Teilnahme unmittelbar vor dem 14. Geburtstag möglich); Fischereischein ab 14.
- —Jugendfischereischein: 10–16 Jahre, ohne Prüfung; Angeln nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.
- —Kinder unter 10 dürfen einen Scheininhaber beim Angeln „unterstützen".
05
Angeln ohne Prüfung
Kein Sonderweg — in diesem Bundesland führt der Weg ans Wasser über die Fischerprüfung.
06
Anmeldung
- —Prüfung: bei der unteren Fischereibehörde des Wohn-Landkreises/der Stadt; teils per Online-Formular über das Verwaltungsportal Hessen. Bei Kombikursen übernimmt oft der Kursanbieter die Anmeldung (mit Kurszertifikat).
- —Fischereischein: Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnorts.
07
Besonderheiten
- —Kein Touristenfischereischein – Angeln ohne Fischereischein ist in Hessen nicht legal möglich (Bußgeld bzw. Fischwilderei).
- —Gastangler mit gültigem Fischereischein eines anderen Bundeslandes dürfen in Hessen angeln; Prüfungen anderer Länder werden bei Zuzug anerkannt.
- —Fachgebiets-Hürde von 9/12 je Sachgebiet ist strenger als in den meisten anderen Ländern (dort meist 6/12).
- —Amtlicher Fragenkatalog mit Lösungen frei zugänglich – ideal fürs Selbstlernen begleitend zum Pflichtkurs.
08
Rechtsgrundlage & Zuständigkeit
- —Hessisches Fischereigesetz (HFischG) und Hessische Fischereiverordnung (HFischV) vom 14.04.2023 (Fischerprüfung: §§ 19–26 HFischV).
- —Prüfung: untere Fischereibehörden (Landkreise und kreisfreie Städte, z. B. Ordnungsämter).
- —Obere Fischereibehörden: Regierungspräsidien (das RP Kassel nimmt zusätzlich Aufgaben der Landesfischereischule wahr).
- —Ausbildung/Kurse: Vereine und Partner des Verbands Hessischer Fischer e.V.
09
Amtliche Quellen & Verbände
Weitere Bundesländer
Alle Angaben ohne Gewähr — zusammengestellt aus offiziellen Landesquellen und Verbänden, Stand Juli 2026. Maßgeblich sind die Landesfischereigesetze und die Auskünfte der zuständigen Behörden. Mit „(unsicher)“ markierte Angaben sind in den Quellen widersprüchlich.
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