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Deutschland · Norden

Kein PflichtkursAngeln ohne Prüfung möglich

Mecklenburg-Vorpommern.

Angelschein & Fischerprüfung 2026

Prüfungsfragen

60

Prüfungsgebühr

25 €

Mindestalter

ab 10

Prüfungsdauer

90 Min.

Prüfungsform

Papier

Bestehensgrenze

45/60

01

Prüfungsformat

Offizielle Bezeichnung
Fischereischeinprüfung
Abnahme durch
Örtliche Ordnungsbehörden; Terminübersicht beim LALLF
Bestehensgrenze
45/60 gesamt und 6/12 je Sachgebiet
Prüfungstermine
laufend übers Jahr (je Ort ca. alle 2-3 Monate + Lehrgangsprüfungen)
  • Schriftliche Prüfung (Papier): 60 Multiple-Choice-Fragen, je 12 aus 5 Sachgebieten:
  • 1. Allgemeine Fischkunde
  • 2. Spezielle Fischkunde
  • 3. Gewässerkunde
  • 4. Fanggerätekunde
  • 5. Rechtskunde
  • Dauer: 90 Minuten.
  • Bestehensgrenze: mindestens 45 von 60 richtig und mindestens 6 richtige je Sachgebiet.
  • Kein praktischer Teil, keine PC-/Online-Prüfung.
  • Termine: laufend übers Jahr bei den Ordnungsbehörden (je Ort etwa alle 2–3 Monate) plus Lehrgangs-Prüfungen; zentrale Veröffentlichung mind. 4 Wochen vorher auf lallf.de. Anmeldung schriftlich spätestens 1 Woche vor dem Termin.

02

Vorbereitung & Kurse

Kurspflicht
Nein
Online-Kurs
Freiwillig möglich (keine Kurspflicht)
  • Keine Lehrgangspflicht – Vorbereitung ausdrücklich auch im Selbststudium zulässig; Direktanmeldung zur Prüfung möglich.
  • Freiwillige Lehrgänge: ca. 25–35 Stunden (klassisch 30 h an 2–3 Wochenenden), z. B. beim LAV M-V (119 € Erwachsene / 99 € Kinder inkl. Lehrmaterial).
  • Online-Kurse zulässig (da keine Kurspflicht); Fishing-King ist seit 2018 offizieller Partner des LAV M-V.
  • Amtlicher Online-Übungstest: fs-pruefungstest.m-v.de

03

Kosten

Freiwilliger Lehrgang
LAV M-V: 119 € Erwachsene / 99 € Kinder; Online-Kurse ca. 90–150 € (unsicher)
Prüfungsgebühr
25 € (unter 18 Jahren: 15 €)
Fischereischein auf Lebenszeit
8 € Ausstellungsgebühr (unsicher)
Fischereiabgabe
10 €/Kalenderjahr (Jahresmarke; Lebenszeit-Schein nur mit aktueller Marke gültig)
Touristenfischereischein
24 € (digital 23 €), Verlängerung je 13 €

04

Mindestalter & Jugend

  • Fischereischeinpflicht ab vollendetem 14. Lebensjahr; die Prüfung kann bereits ab 10 Jahren abgelegt werden (der Schein wird dann schon ausgestellt).
  • Kein Jugendfischereischein: Kinder unter 14 dürfen ohne Schein in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln (Erlaubnisschein des Gewässers erforderlich).

05

Angeln ohne Prüfung

Touristenfischereischein: 28 Tage, 24 EUR (digital 23), mehrfach verlängerbar je 13 EUR, ab 14 Jahren

06

Anmeldung

  • Prüfung: schriftlich bei der örtlichen Ordnungsbehörde (Prüfungsbehörde) bis 1 Woche vor dem Termin; Terminübersicht beim LALLF; teils über das MV-Serviceportal.
  • Digital: Touristenfischereischein und Fischereiabgabemarke sind online erhältlich über das Portal „Angeln in MV" (erlaubnis.angeln-mv.de).
  • Fischereischein nach bestandener Prüfung: Ordnungsbehörde des Hauptwohnsitzes.

07

Besonderheiten

  • Touristenfischereischein ohne Prüfung: gilt 28 aufeinanderfolgende Tage, Erstausstellung 24 € (digital 23 €), im selben Kalenderjahr mehrfach verlängerbar für je 13 €; erhältlich ab 14 Jahren – auch für Einwohner M-Vs, nicht nur Urlauber (Detailbedingungen unsicher). Mit dem Schein wird eine Pflicht-Broschüre zur Mindestsachkunde ausgehändigt.
  • Anerkennung: Fischereischeine anderer Bundesländer gelten in M-V; auf Prüfungsbasis ausgestellte Scheine können in einen M-V-Lebenszeitschein umgetauscht werden. Gastangler mit gültigem Schein und gezahlter Abgabe ihres Heimatlandes sind von der M-V-Fischereiabgabe befreit.
  • Sehr niedrige Einstiegshürden: Prüfung ab 10, keine Kurspflicht, niedrige Gebühren – plus attraktive Küsten- und Boddengewässer.
  • Digitale Fischereidokumente (Online-Kauf) sind etabliert.

08

Rechtsgrundlage & Zuständigkeit

  • Landesfischereigesetz M-V (LFischG M-V) und Fischereischeinprüfungsverordnung M-V (FSchPrVO M-V).
  • Obere Fischereibehörde: LALLF (Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V, Rostock) – veröffentlicht zentral die Prüfungstermine.
  • Prüfungsdurchführung: örtliche Ordnungsbehörden der Landkreise/kreisfreien Städte; zusätzlich Prüfungen im Anschluss an Lehrgänge (z. B. des Landesanglerverbands LAV M-V).
  • Fischereischein: örtliche Ordnungsbehörde des Hauptwohnsitzes.

09

Amtliche Quellen & Verbände

Alle Angaben ohne Gewähr — zusammengestellt aus offiziellen Landesquellen und Verbänden, Stand Juli 2026. Maßgeblich sind die Landesfischereigesetze und die Auskünfte der zuständigen Behörden. Mit „(unsicher)“ markierte Angaben sind in den Quellen widersprüchlich.

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