Deutschland · Norden
Kein PflichtkursAngeln ohne Prüfung möglichMecklenburg-Vorpommern.
Angelschein & Fischerprüfung 2026
Prüfungsfragen
60
Prüfungsgebühr
25 €
Mindestalter
ab 10
Prüfungsdauer
90 Min.
Prüfungsform
Papier
Bestehensgrenze
45/60
01
Prüfungsformat
- Offizielle Bezeichnung
- Fischereischeinprüfung
- Abnahme durch
- Örtliche Ordnungsbehörden; Terminübersicht beim LALLF
- Bestehensgrenze
- 45/60 gesamt und 6/12 je Sachgebiet
- Prüfungstermine
- laufend übers Jahr (je Ort ca. alle 2-3 Monate + Lehrgangsprüfungen)
- —Schriftliche Prüfung (Papier): 60 Multiple-Choice-Fragen, je 12 aus 5 Sachgebieten:
- —1. Allgemeine Fischkunde
- —2. Spezielle Fischkunde
- —3. Gewässerkunde
- —4. Fanggerätekunde
- —5. Rechtskunde
- —Dauer: 90 Minuten.
- —Bestehensgrenze: mindestens 45 von 60 richtig und mindestens 6 richtige je Sachgebiet.
- —Kein praktischer Teil, keine PC-/Online-Prüfung.
- —Termine: laufend übers Jahr bei den Ordnungsbehörden (je Ort etwa alle 2–3 Monate) plus Lehrgangs-Prüfungen; zentrale Veröffentlichung mind. 4 Wochen vorher auf lallf.de. Anmeldung schriftlich spätestens 1 Woche vor dem Termin.
02
Vorbereitung & Kurse
- Kurspflicht
- Nein
- Online-Kurs
- Freiwillig möglich (keine Kurspflicht)
- —Keine Lehrgangspflicht – Vorbereitung ausdrücklich auch im Selbststudium zulässig; Direktanmeldung zur Prüfung möglich.
- —Freiwillige Lehrgänge: ca. 25–35 Stunden (klassisch 30 h an 2–3 Wochenenden), z. B. beim LAV M-V (119 € Erwachsene / 99 € Kinder inkl. Lehrmaterial).
- —Online-Kurse zulässig (da keine Kurspflicht); Fishing-King ist seit 2018 offizieller Partner des LAV M-V.
- —Amtlicher Online-Übungstest: fs-pruefungstest.m-v.de
03
Kosten
- Freiwilliger Lehrgang
- LAV M-V: 119 € Erwachsene / 99 € Kinder; Online-Kurse ca. 90–150 € (unsicher)
- Prüfungsgebühr
- 25 € (unter 18 Jahren: 15 €)
- Fischereischein auf Lebenszeit
- 8 € Ausstellungsgebühr (unsicher)
- Fischereiabgabe
- 10 €/Kalenderjahr (Jahresmarke; Lebenszeit-Schein nur mit aktueller Marke gültig)
- Touristenfischereischein
- 24 € (digital 23 €), Verlängerung je 13 €
04
Mindestalter & Jugend
- —Fischereischeinpflicht ab vollendetem 14. Lebensjahr; die Prüfung kann bereits ab 10 Jahren abgelegt werden (der Schein wird dann schon ausgestellt).
- —Kein Jugendfischereischein: Kinder unter 14 dürfen ohne Schein in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln (Erlaubnisschein des Gewässers erforderlich).
05
Angeln ohne Prüfung
Touristenfischereischein: 28 Tage, 24 EUR (digital 23), mehrfach verlängerbar je 13 EUR, ab 14 Jahren
06
Anmeldung
- —Prüfung: schriftlich bei der örtlichen Ordnungsbehörde (Prüfungsbehörde) bis 1 Woche vor dem Termin; Terminübersicht beim LALLF; teils über das MV-Serviceportal.
- —Digital: Touristenfischereischein und Fischereiabgabemarke sind online erhältlich über das Portal „Angeln in MV" (erlaubnis.angeln-mv.de).
- —Fischereischein nach bestandener Prüfung: Ordnungsbehörde des Hauptwohnsitzes.
07
Besonderheiten
- —Touristenfischereischein ohne Prüfung: gilt 28 aufeinanderfolgende Tage, Erstausstellung 24 € (digital 23 €), im selben Kalenderjahr mehrfach verlängerbar für je 13 €; erhältlich ab 14 Jahren – auch für Einwohner M-Vs, nicht nur Urlauber (Detailbedingungen unsicher). Mit dem Schein wird eine Pflicht-Broschüre zur Mindestsachkunde ausgehändigt.
- —Anerkennung: Fischereischeine anderer Bundesländer gelten in M-V; auf Prüfungsbasis ausgestellte Scheine können in einen M-V-Lebenszeitschein umgetauscht werden. Gastangler mit gültigem Schein und gezahlter Abgabe ihres Heimatlandes sind von der M-V-Fischereiabgabe befreit.
- —Sehr niedrige Einstiegshürden: Prüfung ab 10, keine Kurspflicht, niedrige Gebühren – plus attraktive Küsten- und Boddengewässer.
- —Digitale Fischereidokumente (Online-Kauf) sind etabliert.
08
Rechtsgrundlage & Zuständigkeit
- —Landesfischereigesetz M-V (LFischG M-V) und Fischereischeinprüfungsverordnung M-V (FSchPrVO M-V).
- —Obere Fischereibehörde: LALLF (Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V, Rostock) – veröffentlicht zentral die Prüfungstermine.
- —Prüfungsdurchführung: örtliche Ordnungsbehörden der Landkreise/kreisfreien Städte; zusätzlich Prüfungen im Anschluss an Lehrgänge (z. B. des Landesanglerverbands LAV M-V).
- —Fischereischein: örtliche Ordnungsbehörde des Hauptwohnsitzes.
09
Amtliche Quellen & Verbände
Weitere Bundesländer
Alle Angaben ohne Gewähr — zusammengestellt aus offiziellen Landesquellen und Verbänden, Stand Juli 2026. Maßgeblich sind die Landesfischereigesetze und die Auskünfte der zuständigen Behörden. Mit „(unsicher)“ markierte Angaben sind in den Quellen widersprüchlich.
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