Deutschland · Osten
Kein PflichtkursAngeln ohne Prüfung möglichBrandenburg.
Angelschein & Fischerprüfung 2026
Prüfungsfragen
60/ 600
Prüfungsgebühr
25 €
Mindestalter
ab 14
Prüfungsdauer
120 Min.
Prüfungsform
Papier
Bestehensgrenze
45/60
01
Prüfungsformat
- Offizielle Bezeichnung
- Anglerprüfung
- Abnahme durch
- Untere Fischereibehörden und Landesanglerverband Brandenburg (LAVB)
- Bestehensgrenze
- 45/60 gesamt und 6/12 je Gebiet
- Prüfungstermine
- ganzjährig (LAVB teils monatlich + Behördentermine)
- —Schriftliche Prüfung: 60 Multiple-Choice-Fragen (3 Antwortmöglichkeiten), je 12 aus 5 Prüfungsgebieten:
- —1. Fischkunde und -hege
- —2. Pflege der Fischgewässer
- —3. Fanggeräte und deren Gebrauch
- —4. Behandlung gefangener Fische
- —5. Einschlägige Rechtsvorschriften
- —Fragenpool: 600 Fragen. Dauer: 2 Stunden.
- —Bestehensgrenze: mindestens 45 von 60 und je Gebiet mindestens 6 von 12.
- —Kein praktischer Teil. Durchführung i. d. R. auf Papier; eine landesweite PC-Prüfung wie in Bayern gibt es nicht (unsicher, ob einzelne Prüfstellen PC-gestützt prüfen).
- —Termine: ganzjährig – laufend beim LAVB (teils monatlich, mehrere Standorte) und regelmäßig bei den unteren Fischereibehörden.
02
Vorbereitung & Kurse
- Kurspflicht
- Nein
- Online-Kurs
- Freiwillig möglich (keine Kurspflicht)
- —Kein Pflichtlehrgang – man kann sich direkt zur Prüfung anmelden (im Gegensatz zu Berlin, Bayern, BW).
- —Freiwillige Vorbereitung verbreitet: Präsenz-Kompakt-/Wochenendkurse des LAVB (ca. 70–120 €) sowie reine Online-Kurse (Fishing-King, Beute-Fieber, Anglerschmiede). Online-Anbieter vermitteln Zugang zu regelmäßigen Prüfungsterminen an mehreren Standorten.
- —Offizielles kostenloses Lern- und Testportal des Landes: fischereischeintest.brandenburg.de – 60-Fragen-Prüfungssimulation + kompletter Fragenkatalog.
03
Kosten
- Freiwilliger Lehrgang
- ca. 70–120 € (Präsenz); Online-Kurse je nach Anbieter
- Prüfungsgebühr
- 25 € (teils bar am Prüfungstag)
- Fischereischein
- unbefristet (lebenslang), Ausstellung 25 €
- Fischereiabgabe
- 12 €/Kalenderjahr oder 40 €/5 Jahre (Sätze seit 01.01.2026); gilt für alle Angler ab 14 – auch Friedfischangler ohne Schein; Kinder 8–13 seit 2026 befreit
04
Mindestalter & Jugend
- —Anglerprüfung/Fischereischein: ab vollendetem 14. Lebensjahr.
- —Kein klassischer Jugendfischereischein – stattdessen:
- —– Friedfischangeln ohne Prüfung ab 8 Jahren (siehe Besonderheiten).
- —– Seit 2026: „Begleitetes Angeln" für Kinder unter 8 (§ 18 Abs. 1 BbgFischG): nur Friedfisch, unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen mit Abgabenachweis und Angelkarte; Landen/Betäuben/Abhaken/Töten nur durch die Begleitperson; Fänge zählen auf deren Fanglimit.
05
Angeln ohne Prüfung
Friedfischangeln ohne Prüfung/Schein ab 8 Jahren (2 Handangeln, Abgabe + Angelkarte genügen)
06
Anmeldung
- —Prüfung: bei der unteren Fischereibehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt oder beim LAVB (anglerpruefung-brandenburg.de: Formular per Post/E-Mail, Online-Terminübersicht). Frühzeitig anmelden – hohe Nachfrage.
- —Fischereischein: persönlich bei der unteren Fischereibehörde des Hauptwohnsitz-Landkreises (mit Prüfungszeugnis).
07
Besonderheiten
- —Friedfischangeln ohne Fischerprüfung und ohne Fischereischein (bundesweit einmalig, seit 01.08.2006): Jede Person ab 8 Jahren darf mit bis zu 2 Handangeln auf Friedfische angeln – nötig sind nur der Fischereiabgabenachweis (ab 14: 12 €/Jahr) und die Angelkarte des Gewässers. Für Raubfischangeln (Hecht, Zander etc.) bleibt der Fischereischein mit Prüfung Pflicht.
- —Dadurch faktisch kein Touristenfischereischein nötig – Urlauber können ohne Prüfung auf Friedfisch angeln.
- —Neuerungen 2026: Fischereiabgabe-Befreiung für Kinder von 8–13; begleitetes Angeln für Kinder unter 8 (Inkrafttreten laut LAVB-Meldung April 2026 – unsicher).
- —Beliebtes „Prüfungsziel" für Auswärtige (kein Pflichtlehrgang, viele Termine, Online-Vorbereitung möglich): Die Brandenburger Prüfung wird in anderen Ländern grundsätzlich anerkannt. Achtung Bayern: Anerkennung nur, wenn der Hauptwohnsitz zum Prüfungszeitpunkt außerhalb Bayerns lag; BW/Berlin/Bayern verlangen bei Umschreibung das Prüfungszeugnis.
08
Rechtsgrundlage & Zuständigkeit
- —Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG, insb. §§ 17–19), Fischereiordnung (BbgFischO) und Verordnung über die Anglerprüfung.
- —Oberste Fischereibehörde: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV); Fachaufgaben beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) (führt u. a. die Liste der anerkannten Anglerprüfer).
- —Prüfungsabnahme: untere Fischereibehörden der Landkreise/kreisfreien Städte sowie staatlich anerkannte Prüfer – vor allem der Landesanglerverband Brandenburg e.V. (LAVB), der ganzjährig Prüfungen ausrichtet.
- —Fischereischein: untere Fischereibehörde des Hauptwohnsitz-Landkreises.
09
Amtliche Quellen & Verbände
Weitere Bundesländer
Alle Angaben ohne Gewähr — zusammengestellt aus offiziellen Landesquellen und Verbänden, Stand Juli 2026. Maßgeblich sind die Landesfischereigesetze und die Auskünfte der zuständigen Behörden. Mit „(unsicher)“ markierte Angaben sind in den Quellen widersprüchlich.
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