Deutschland · Osten
PflichtkursBerlin.
Angelschein & Fischerprüfung 2026
Prüfungsfragen
60
Prüfungsgebühr
25 €
Mindestalter
ab 14
Prüfungsdauer
120 Min.*
Prüfungsform
Papier
Bestehensgrenze
45/60
01
Prüfungsformat
- Offizielle Bezeichnung
- Anglerprüfung
- Abnahme durch
- DAV LV Berlin und VDSF LV Berlin-Brandenburg (im Auftrag), Aufsicht Fischereiamt Berlin
- Bestehensgrenze
- 45/60 gesamt (Mindestpunkte je Gebiet unsicher: 4 oder 6)
- Prüfungstermine
- laufend ganzjährig bei den Verbänden
- —Schriftliche Prüfung auf Papier (keine PC-Prüfung): 60 Multiple-Choice-Fragen, je 10 aus 6 Themengebieten:
- —1. Allgemeine Fischkunde
- —2. Spezielle Fischkunde
- —3. Gewässerkunde
- —4. Umwelt- und Naturschutz
- —5. Gerätekunde
- —6. Rechtskunde
- —3 Antwortmöglichkeiten, 1 richtig.
- —Bestehensgrenze: mindestens 45 von 60 richtig; zusätzlich Mindestpunkte je Themengebiet (Quellen widersprüchlich: 4 bzw. 6 je Gebiet – unsicher).
- —Dauer: ca. 2 Stunden (unsicher).
- —Termine: laufend ganzjährig – Lehrgänge mit anschließender Prüfung bei beiden Verbänden.
02
Vorbereitung & Kurse
- Kurspflicht
- Ja
- Kursumfang
- 30 Stunden
- Online-Kurs
- Nicht anerkannt — Üblicher Umweg: Prüfung in Brandenburg (wird anerkannt)
- —Pflichtlehrgang: Zulassung zur Anglerprüfung nur mit Nachweis eines mindestens 30-stündigen Vorbereitungslehrgangs bei einem der beiden anerkannten Verbände (Präsenz, z. B. an zwei Wochenenden; behandelt werden die 361 Katalogfragen aus 6 Themengebieten).
- —Reine Online-Kurse sind für die Berliner Prüfung nicht anerkannt. Kommerzielle „Online-Kurse für Berlin" (Fishing-King, Anglerschmiede u. a.) bereiten faktisch auf die Prüfung in Brandenburg vor, die Berlin anerkennt – ein gängiger Umgehungsweg (anbieterabhängig).
03
Kosten
- Lehrgang
- ca. 99 € inkl. Lehrmaterial (DAV LV Berlin); Spannen ca. 53 € (Jugendliche) bis 130 €
- Prüfungsgebühr
- 25 €
- Fischereischein A
- 18 € (1 Jahr) bzw. 27 € (5 Jahre); Verlängerung um 5 Jahre: 13,50 €
- Fischereiabgabe
- 21 €/Kalenderjahr (Jahresmarke im Schein; ohne Marke ist der Schein ungültig)
04
Mindestalter & Jugend
- —Anglerprüfung: ab 14 Jahren (am Prüfungstag vollendet); Fischereischein A ab 14.
- —Jugendfischereischein: für 12- bis 18-Jährige ohne Prüfung, Gültigkeit 1 Jahr. Zum Friedfischangeln zusätzlich nötig: Angelkarte, Vereinsmitgliedschaft und Nachweis einer sachkundigen Einweisung durch einen Inhaber des Fischereischeins A oder B.
05
Angeln ohne Prüfung
Kein Sonderweg — in diesem Bundesland führt der Weg ans Wasser über die Fischerprüfung.
06
Anmeldung
- —Lehrgang + Prüfung: direkt bei den anerkannten Verbänden (DAV LV Berlin e.V., Hausburgstraße 13, 10249 Berlin; VDSF LV Berlin-Brandenburg e.V.).
- —Fischereischein A: persönlich (oder mit Vollmacht) beim Fischereiamt Berlin beantragen (Antragsformular als PDF verfügbar).
07
Besonderheiten
- —Zwei Scheinarten: Fischereischein A (Angler) und B (Berufsfischer bzw. fischereiwissenschaftliche Ausbildung/10 Jahre Erwerbsfischerei).
- —Anerkennung: Prüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer werden anerkannt; Gastangler mit gültigem Schein ihres Bundeslandes brauchen keinen Berliner Schein (Berliner Fischereiabgabemarke + Angelkarte erforderlich (unsicher)).
- —Viele Berliner legen die Prüfung in Brandenburg ab (dort kein Pflichtlehrgang, viele Termine); der Berliner Fischereischein A wird dann auf Basis der anerkannten Brandenburger Prüfung ausgestellt.
- —6 Themengebiete statt der üblichen 5.
- —Kein Touristenfischereischein.
08
Rechtsgrundlage & Zuständigkeit
- —Landesfischereischeingesetz Berlin (LFischScheinG) und Landesfischereigesetz Berlin (LFischG) mit Verordnungen.
- —Zuständige Behörde: Fischereiamt Berlin (Havelchaussee 149/151, 14055 Berlin), Teil der für Fischerei zuständigen Senatsverwaltung.
- —Anglerprüfung und Vorbereitungslehrgänge werden im Auftrag der Senatsverwaltung von den anerkannten Landesverbänden durchgeführt: DAV Landesverband Berlin e.V. und VDSF Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. (unter Aufsicht der oberen Fischereibehörde).
09
Amtliche Quellen & Verbände
Weitere Bundesländer
Alle Angaben ohne Gewähr — zusammengestellt aus offiziellen Landesquellen und Verbänden, Stand Juli 2026. Maßgeblich sind die Landesfischereigesetze und die Auskünfte der zuständigen Behörden. Mit „(unsicher)“ markierte Angaben sind in den Quellen widersprüchlich.
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