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Deutschland · Norden

Kein PflichtkursAngeln ohne Prüfung möglich

Schleswig-Holstein.

Angelschein & Fischerprüfung 2026

Prüfungsfragen

60/ 600

Prüfungsgebühr

50 €

Mindestalter

ab 11

Prüfungsdauer

90 Min.*

Prüfungsform

Papier

Bestehensgrenze

45/60

01

Prüfungsformat

Offizielle Bezeichnung
Fischereischeinprüfung
Abnahme durch
Beliehene Verbände: Landesangelverband SH (LAV SH) und Anglerverband SH (AVSH)
Bestehensgrenze
45/60 gesamt und 6/10 je Sachgebiet
Prüfungstermine
laufend, dezentral (nach Verbands-Lehrgängen)
  • 60 Multiple-Choice-Fragen (3 Antwortoptionen), 6 Sachgebiete à 10 Fragen (Fragenpool ca. 600).
  • Bestehensgrenze: mindestens 45 von 60 und mindestens 6 je Sachgebiet. Bearbeitungszeit 90 Minuten (Einzelquelle, unsicher).
  • Kein praktischer Prüfungsteil (Praxis über den Pflicht-Praxistag). Papierprüfung in Präsenz.
  • Ab 01.01.2026 gilt ein neuer amtlicher Fragenkatalog (bundeseinheitliche Basisfragen + landesspezifischer Teil).
  • Termine: laufend über das Jahr, dezentral an vielen Orten im Anschluss an die Lehrgänge der Verbände (Terminlisten bei LAV SH/AVSH).

02

Vorbereitung & Kurse

Kurspflicht
Nein — kein Theoriekurs, ABER 8-h-Praxistag Pflicht seit 01.10.2025
Kursumfang
8 Stunden
Online-Kurs
Freiwillig möglich (keine Kurspflicht)
  • Kein Pflicht-Theoriekurs (wird von Land und Verbänden nur empfohlen).
  • Aber: seit 01.10.2025 ist ein 8-stündiger Praxistag Pflicht für die Prüfungszulassung – Module: A Landung/Betäubung/Töten bzw. Zurücksetzen, B Rutenmontage/Knoten, C optional Wurftechnik/Verwertung. Kosten ca. 30–60 €.
  • Online-Kurse als freiwillige Vorbereitung etabliert (Fishing-King kooperiert mit dem Landesverband); klassische Wochenendlehrgänge der Vereine ca. 80–149 €.

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Kosten

Vorbereitung
Praxistag (Pflicht) ca. 30–60 €; Theoriekurs (freiwillig) ca. 80–149 €
Prüfungsgebühr
50 € Erwachsene / 30 € unter 18 (bar am Prüfungstag; ältere Angaben 25/15 € sind veraltet)
Fischereischein
einmalig 10 €, lebenslang gültig
Fischereiabgabe
ab 01.01.2026: 18 €/Jahr → online 20 €/Jahr (18+2), am Amt 28 €/Jahr (18+2+8); bis 30.09.2025: 10 €; keine Klebemarken mehr (digitaler Nachweis); Kinder unter 12 abgabefrei

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Mindestalter & Jugend

  • Fischereischeinpflicht ab 12 Jahren; Prüfung ab 11 möglich (Schein wird frühestens zum 12. Geburtstag ausgestellt).
  • Kein Jugendfischereischein. Kinder unter 12 dürfen ohne Schein und abgabefrei angeln – nur in Begleitung/Aufsicht eines volljährigen Inhabers eines gültigen Fischereischeins (nicht: Urlauberfischereischein).

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Angeln ohne Prüfung

Urlauberfischereischein: 28 Tage, ab 12 J., ab 2026: 38 EUR online / 50 EUR Amt, 1x/Jahr verlängerbar (18/30 EUR)

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Anmeldung

  • Prüfung: beim jeweiligen Lehrgangsleiter/Prüfungsbeauftragten der Verbände (Terminübersichten auf lav-sh.de bzw. anglerverband-sh.de), mind. 2 Wochen vorher.
  • Fischereischein: beim Ordnungsamt der Wohnsitzgemeinde; Verlängerung/Abgabe zunehmend über den Online-Dienst (Servicekonto mit eID, Online-Bezahlung); digitale Dokumente aufs Smartphone möglich.

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Besonderheiten

RechtsänderungenPflicht-Praxistag seit 01.10.2025; neuer Fragenkatalog + neue Abgabe seit 01.01.2026; volldigitale Dokumente

  • Urlauberfischereischein ohne Prüfung: ab 12 Jahren, gültig 28 Tage, 1× pro Jahr um 28 Tage verlängerbar. Kosten ab 01.01.2026: Erstausstellung 38 € online / 50 € am Amt (inkl. Abgabe des laufenden Jahres); Verlängerung 18 € online / 30 € am Amt. Erlaubt auch Ortsfremden/Anfängern legales Angeln inkl. Raubfisch mit gängigen Handangeln.
  • Digitalisierungs-Vorreiter: volldigitale Fischereidokumente + Online-Bezahlung der Abgabe seit Ende 2025/2026.
  • Prüfung durch beliehene Verbände statt Behörden; einziges Land mit „nur Praxistag Pflicht, Theorie freiwillig".
  • Anerkennung: Prüfungen/Scheine anderer Bundesländer werden anerkannt; beim Angeln in SH ist die SH-Fischereiabgabe zu zahlen.

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Rechtsgrundlage & Zuständigkeit

  • Landesfischereigesetz Schleswig-Holstein (LFischG) vom 10.02.1996 (mehrfach geändert, zuletzt u. a. 2022/2025 bei Abgabe und Digitalisierung).
  • Oberste Fischereibehörde: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) (Behördenstruktur unterhalb des Ministeriums zuletzt umstrukturiert – unsicher).
  • Die Prüfung nehmen die vom Land beliehenen Anglerverbände ab: Landesangelverband Schleswig-Holstein e.V. (LAV SH, bis 2023 „LSFV SH") und Anglerverband Schleswig-Holstein e.V. (AVSH).

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Amtliche Quellen & Verbände

Alle Angaben ohne Gewähr — zusammengestellt aus offiziellen Landesquellen und Verbänden, Stand Juli 2026. Maßgeblich sind die Landesfischereigesetze und die Auskünfte der zuständigen Behörden. Mit „(unsicher)“ markierte Angaben sind in den Quellen widersprüchlich.

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