Skip to content

Deutschland · Osten

PflichtkursAngeln ohne Prüfung möglich

Sachsen-Anhalt.

Angelschein & Fischerprüfung 2026

Prüfungsfragen

60/ 612

Prüfungsgebühr

56 €

Mindestalter

ab 12

Prüfungsdauer

120 Min.

Prüfungsform

Papier

Bestehensgrenze

45/60

01

Prüfungsformat

Offizielle Bezeichnung
Fischerprüfung
Abnahme durch
Untere Fischereibehörden; Portal fischerpruefung.sachsen-anhalt.de
Bestehensgrenze
45/60 (75%); Mindestquote je Gebiet unsicher
Prüfungstermine
i.d.R. 2x pro Jahr je unterer Fischereibehörde
  • 60 Multiple-Choice-Fragen (A/B/C), 4 Sachgebiete à 15 Fragen (abweichend vom 5/6-Fächer-Schema der meisten Länder):
  • 1. Fischkunde
  • 2. Gerätekunde
  • 3. Gewässerkunde
  • 4. Gesetzeskunde
  • Amtlicher Fragenkatalog: 612 Fragen (öffentlich im Portal). Bearbeitungszeit: 2 Stunden.
  • Bestehensgrenze: mind. 75 % = 45 von 60; zusätzliche Mindestquote je Sachgebiet (mehrere Portale nennen 6 je Gebiet – unsicher).
  • Kein praktischer Prüfungsteil. Schriftliche Präsenzprüfung (Papier); das Landesportal bietet eine PC-Prüfungssimulation (ob einzelne Behörden schon digital prüfen: unsicher).
  • Termine: i. d. R. 2×/Jahr je unterer Fischereibehörde (Frühjahr/Herbst), Bekanntgabe mind. 2 Monate vorher; landesweite Terminliste im Portal.

02

Vorbereitung & Kurse

Kurspflicht
Ja
Kursumfang
30 Stunden
Online-Kurs
Teilweise anerkannt — 22 h Theorie online möglich (seit 2022), 8-h-Praxistag in Präsenz
  • Pflichtlehrgang: 30 Stunden (Zulassungsvoraussetzung seit 01.01.2006), aufgeteilt in 22 h Theorie + 8 h Praxistag.
  • Online teilweise zugelassen: Die 22 h Theorie dürfen als Selbstlernkurs (online) oder Online-Präsenzkurs (Videokonferenz) vermittelt werden; der 8-stündige Praxistag ist zwingend in Präsenz. Fishing-King ist seit 10.06.2022 vom Landesverwaltungsamt anerkannt; der LAV Sachsen-Anhalt bietet eine Online-Schulung in Kooperation an.
  • Kosten: Präsenzkurse ca. 80–120 €; Online z. B. 129 € + 60 € Praxistag (anbieterabhängig).

03

Kosten

Pflichtlehrgang
ca. 80–190 € (Präsenz bzw. Online + Praxistag)
Prüfungsgebühr
56 € (ab 18) / 28 € (8–17)
Fischereischein
1–4 Jahre: 10 €/Jahr · 5 Jahre: 40 € · Lebenszeit: 150 € · Jugendliche 14–18: 4 €/Jahr
Fischereiabgabe
6 €/Jahr (1–5-Jahres-Scheine); Jugendliche bis 18: 1 €/Jahr; Lebenszeit einmalig ca. 125 € (unsicher)

04

Mindestalter & Jugend

  • Neu seit der Novelle (Frühjahr 2026): regulärer Fischereischein/Fischerprüfung ab 12 Jahren (vorher 14).
  • Friedfischfischereischein ab vollendetem 8. Lebensjahr (vorher 14).
  • Der klassische Jugendfischereischein wurde abgeschafft (nur bis 31.03.2026 ausgestellt); bestehende Jugendfischereischeine können in Friedfischfischereischeine umgetauscht werden und gelten dann ohne neue Prüfung über das 18. Lebensjahr hinaus.

05

Angeln ohne Prüfung

Friedfischfischereischein: nur ca. 20-min. Prüfungsgespräch statt Prüfung, ab 8 Jahren (bundesweit einmalig)

06

Anmeldung

  • Prüfung: bei der unteren Fischereibehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt, bis 4 Wochen vor dem Termin inkl. Gebührenzahlung; Termine zentral über das Portal.
  • Lehrgang: direkt beim Kursanbieter (LAV-Vereine, Online-Anbieter).
  • Fischereischein: danach bei der unteren Fischereibehörde/Stadtverwaltung.

07

Besonderheiten

RechtsänderungenNovelle wirksam Frühjahr 2026: Vollschein ab 12, Friedfischschein ab 8

  • Friedfischfischereischein (bundesweit einmalig): berechtigt zum Friedfischangeln ohne Lehrgang und ohne reguläre Prüfung – es genügt ein ca. 20-minütiges Prüfungsgespräch bei der Behörde (Gebühr wie reguläre Prüfung: 28 €/56 €); seit der Novelle ab 8 Jahren erhältlich.
  • Novelle 2025/26: Mindestalter Vollschein 14 → 12; Sonderfischereischeine für Menschen mit Behinderung (ermäßigt: 4 €/Jahr, 65 € Lebenszeit); Begleitperson für Sonderfischereischein-Inhaber braucht nur noch den Friedfischschein.
  • Starke digitale Infrastruktur: kompletter Fragenkatalog + Prüfungssimulation + Terminfinder online.
  • Anerkennung: Prüfungen anderer Bundesländer werden grundsätzlich anerkannt.
  • Kein Touristenfischereischein – der Friedfischfischereischein übernimmt faktisch einen Teil dieser Funktion.

08

Rechtsgrundlage & Zuständigkeit

  • Fischereigesetz des Landes Sachsen-Anhalt (FischG LSA) + Prüfungs-/Gebührenverordnungen; Novelle 2025/2026.
  • Oberste Fischereibehörde: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten; obere Fischereibehörde: Landesverwaltungsamt (LVwA).
  • Prüfung: untere Fischereibehörden der Landkreise/kreisfreien Städte.
  • Offizielles Online-Portal: fischerpruefung.sachsen-anhalt.de (Termine, Fragenkatalog, Prüfungssimulation).

09

Amtliche Quellen & Verbände

Alle Angaben ohne Gewähr — zusammengestellt aus offiziellen Landesquellen und Verbänden, Stand Juli 2026. Maßgeblich sind die Landesfischereigesetze und die Auskünfte der zuständigen Behörden. Mit „(unsicher)“ markierte Angaben sind in den Quellen widersprüchlich.

Angaben nicht mehr aktuell? Korrektur melden