Deutschland · Osten
PflichtkursAngeln ohne Prüfung möglichSachsen-Anhalt.
Angelschein & Fischerprüfung 2026
Prüfungsfragen
60/ 612
Prüfungsgebühr
56 €
Mindestalter
ab 12
Prüfungsdauer
120 Min.
Prüfungsform
Papier
Bestehensgrenze
45/60
01
Prüfungsformat
- Offizielle Bezeichnung
- Fischerprüfung
- Abnahme durch
- Untere Fischereibehörden; Portal fischerpruefung.sachsen-anhalt.de
- Bestehensgrenze
- 45/60 (75%); Mindestquote je Gebiet unsicher
- Prüfungstermine
- i.d.R. 2x pro Jahr je unterer Fischereibehörde
- —60 Multiple-Choice-Fragen (A/B/C), 4 Sachgebiete à 15 Fragen (abweichend vom 5/6-Fächer-Schema der meisten Länder):
- —1. Fischkunde
- —2. Gerätekunde
- —3. Gewässerkunde
- —4. Gesetzeskunde
- —Amtlicher Fragenkatalog: 612 Fragen (öffentlich im Portal). Bearbeitungszeit: 2 Stunden.
- —Bestehensgrenze: mind. 75 % = 45 von 60; zusätzliche Mindestquote je Sachgebiet (mehrere Portale nennen 6 je Gebiet – unsicher).
- —Kein praktischer Prüfungsteil. Schriftliche Präsenzprüfung (Papier); das Landesportal bietet eine PC-Prüfungssimulation (ob einzelne Behörden schon digital prüfen: unsicher).
- —Termine: i. d. R. 2×/Jahr je unterer Fischereibehörde (Frühjahr/Herbst), Bekanntgabe mind. 2 Monate vorher; landesweite Terminliste im Portal.
02
Vorbereitung & Kurse
- Kurspflicht
- Ja
- Kursumfang
- 30 Stunden
- Online-Kurs
- Teilweise anerkannt — 22 h Theorie online möglich (seit 2022), 8-h-Praxistag in Präsenz
- —Pflichtlehrgang: 30 Stunden (Zulassungsvoraussetzung seit 01.01.2006), aufgeteilt in 22 h Theorie + 8 h Praxistag.
- —Online teilweise zugelassen: Die 22 h Theorie dürfen als Selbstlernkurs (online) oder Online-Präsenzkurs (Videokonferenz) vermittelt werden; der 8-stündige Praxistag ist zwingend in Präsenz. Fishing-King ist seit 10.06.2022 vom Landesverwaltungsamt anerkannt; der LAV Sachsen-Anhalt bietet eine Online-Schulung in Kooperation an.
- —Kosten: Präsenzkurse ca. 80–120 €; Online z. B. 129 € + 60 € Praxistag (anbieterabhängig).
03
Kosten
- Pflichtlehrgang
- ca. 80–190 € (Präsenz bzw. Online + Praxistag)
- Prüfungsgebühr
- 56 € (ab 18) / 28 € (8–17)
- Fischereischein
- 1–4 Jahre: 10 €/Jahr · 5 Jahre: 40 € · Lebenszeit: 150 € · Jugendliche 14–18: 4 €/Jahr
- Fischereiabgabe
- 6 €/Jahr (1–5-Jahres-Scheine); Jugendliche bis 18: 1 €/Jahr; Lebenszeit einmalig ca. 125 € (unsicher)
04
Mindestalter & Jugend
- —Neu seit der Novelle (Frühjahr 2026): regulärer Fischereischein/Fischerprüfung ab 12 Jahren (vorher 14).
- —Friedfischfischereischein ab vollendetem 8. Lebensjahr (vorher 14).
- —Der klassische Jugendfischereischein wurde abgeschafft (nur bis 31.03.2026 ausgestellt); bestehende Jugendfischereischeine können in Friedfischfischereischeine umgetauscht werden und gelten dann ohne neue Prüfung über das 18. Lebensjahr hinaus.
05
Angeln ohne Prüfung
Friedfischfischereischein: nur ca. 20-min. Prüfungsgespräch statt Prüfung, ab 8 Jahren (bundesweit einmalig)
06
Anmeldung
- —Prüfung: bei der unteren Fischereibehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt, bis 4 Wochen vor dem Termin inkl. Gebührenzahlung; Termine zentral über das Portal.
- —Lehrgang: direkt beim Kursanbieter (LAV-Vereine, Online-Anbieter).
- —Fischereischein: danach bei der unteren Fischereibehörde/Stadtverwaltung.
07
Besonderheiten
RechtsänderungenNovelle wirksam Frühjahr 2026: Vollschein ab 12, Friedfischschein ab 8
- —Friedfischfischereischein (bundesweit einmalig): berechtigt zum Friedfischangeln ohne Lehrgang und ohne reguläre Prüfung – es genügt ein ca. 20-minütiges Prüfungsgespräch bei der Behörde (Gebühr wie reguläre Prüfung: 28 €/56 €); seit der Novelle ab 8 Jahren erhältlich.
- —Novelle 2025/26: Mindestalter Vollschein 14 → 12; Sonderfischereischeine für Menschen mit Behinderung (ermäßigt: 4 €/Jahr, 65 € Lebenszeit); Begleitperson für Sonderfischereischein-Inhaber braucht nur noch den Friedfischschein.
- —Starke digitale Infrastruktur: kompletter Fragenkatalog + Prüfungssimulation + Terminfinder online.
- —Anerkennung: Prüfungen anderer Bundesländer werden grundsätzlich anerkannt.
- —Kein Touristenfischereischein – der Friedfischfischereischein übernimmt faktisch einen Teil dieser Funktion.
08
Rechtsgrundlage & Zuständigkeit
- —Fischereigesetz des Landes Sachsen-Anhalt (FischG LSA) + Prüfungs-/Gebührenverordnungen; Novelle 2025/2026.
- —Oberste Fischereibehörde: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten; obere Fischereibehörde: Landesverwaltungsamt (LVwA).
- —Prüfung: untere Fischereibehörden der Landkreise/kreisfreien Städte.
- —Offizielles Online-Portal: fischerpruefung.sachsen-anhalt.de (Termine, Fragenkatalog, Prüfungssimulation).
09
Amtliche Quellen & Verbände
Weitere Bundesländer
Alle Angaben ohne Gewähr — zusammengestellt aus offiziellen Landesquellen und Verbänden, Stand Juli 2026. Maßgeblich sind die Landesfischereigesetze und die Auskünfte der zuständigen Behörden. Mit „(unsicher)“ markierte Angaben sind in den Quellen widersprüchlich.
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