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Deutschland · Osten

Pflichtkurs

Sachsen.

Angelschein & Fischerprüfung 2026

Prüfungsfragen

60/ 900

Prüfungsgebühr

30 €

Mindestalter

ab 14

Prüfungsdauer

90 Min.

Prüfungsform

Am PC

Bestehensgrenze

45/60

01

Prüfungsformat

Offizielle Bezeichnung
Staatliche Fischerprüfung
Abnahme durch
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Königswartha
Bestehensgrenze
45/60 gesamt und 8/12 je Sachgebiet
Prüfungstermine
mehrere pro Jahr (LfULG lädt nach Lehrgang ein)
  • 60 Multiple-Choice-Fragen, je 12 aus 5 Sachgebieten (u. a. Allgemeine/Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde/Fangtechnik, Rechtskunde); Fragenpool ca. 900 Fragen; Dauer 90 Minuten.
  • Bestehensgrenze: mindestens 45 von 60 UND mindestens 8 richtige je Sachgebiet (überdurchschnittlich strenge Fachgebiets-Hürde).
  • Kein praktischer Prüfungsteil.
  • Durchführung elektronisch am PC in Präsenz (System beendet nach 90 Min. automatisch, Ergebnis wird sofort ausgedruckt); das LfULG stellt online eine Test-Prüfung bereit (flächendeckende PC-Durchführung plausibel, aber unsicher).
  • Termine setzt das LfULG fest: gesetzlich mind. 1×/Jahr, praktisch mehrere Termine, i. d. R. ca. 4–6 Wochen nach Lehrgangs-/Praxistagende; die Behörde lädt schriftlich ein.

02

Vorbereitung & Kurse

Kurspflicht
Ja
Kursumfang
30 Stunden
Online-Kurs
Anerkannt, plus Pflicht-Praxistag — seit 21.03.2023 anerkannt
  • Pflichtlehrgang: 30 Stunden (Theorie + praktische Einweisung). Anbieter: Landesverband Sächsischer Angler (LVSA), angeschlossene Vereine, weitere zugelassene Anbieter. Der Lehrgang darf bei Prüfungsantritt nicht länger als 18 Monate zurückliegen (unsicher).
  • Online-Kurs anerkannt seit 21.03.2023: Fishing-King-Onlinekurs in Kombination mit einem verpflichtenden Praxistag; auch der LVSA bietet einen Online-Lehrgang an.
  • Kosten: LVSA-Präsenzlehrgang 134 € inkl. Lehrmaterial (99 € ohne); Online-Kurse ca. 50–160 € zzgl. Praxistag (anbieterabhängig).

03

Kosten

Pflichtlehrgang
ca. 99–134 € (LVSA); Online-Varianten ca. 50–160 € + Praxistag
Prüfungsgebühr
30 €
Fischereischein
auf Lebenszeit, einmalig 34 €
Fischereiabgabe
keine in Sachsen
  • Typische Gesamtkosten: ca. 165–200 € – einer der günstigsten Lebenszeit-Scheine bundesweit.

04

Mindestalter & Jugend

  • Fischerprüfung: ab 14 Jahren (am Prüfungstag); Fischereischein nach bestandener Prüfung ab 14.
  • Jugendfischereischein: 9 bis 16 Jahre, ohne Prüfung, 7 €, schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigten; Angeln nur unter ständiger Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers (Wegfall der Aufsicht nach mind. 1 Jahr Vereinsmitgliedschaft – Einzelquelle, unsicher).

05

Angeln ohne Prüfung

Kein Sonderweg — in diesem Bundesland führt der Weg ans Wasser über die Fischerprüfung.

06

Anmeldung

  • Lehrgang: direkt beim Lehrgangsanbieter. Der Anbieter meldet die Teilnehmer zur Prüfung an; das LfULG lädt schriftlich zur Prüfung ein.
  • Fischereischein: danach beim LfULG (Königswartha/Chemnitz, auch postalisch) – nicht bei der Gemeinde.
Wohnsitzregel
Hauptwohnsitz in Sachsen -> Prüfung in Sachsen erforderlich

07

Besonderheiten

  • Wohnsitzprinzip: Wer den Hauptwohnsitz in Sachsen hat, muss die Prüfung in Sachsen ablegen; auswärtige Prüfungen werden anerkannt, wenn der Wohnsitz zum Prüfungszeitpunkt dort lag. Bei Zuzug bleiben bestehende Fischereischeine gültig.
  • Lebenszeit-Fischereischein für nur 34 € ohne jährliche Abgabe.
  • PC-Prüfung mit Sofortergebnis.
  • Kein Touristen-/Urlauberfischereischein.

08

Rechtsgrundlage & Zuständigkeit

  • Sächsisches Fischereigesetz (SächsFischG) mit Sächsischer Fischereiverordnung.
  • Fischereibehörde: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat Fischerei, Sitz Königswartha (Außenstelle Chemnitz). Das LfULG nimmt die staatliche Fischerprüfung ab und stellt auch den Fischereischein aus – nicht die Gemeinde.

09

Amtliche Quellen & Verbände

Alle Angaben ohne Gewähr — zusammengestellt aus offiziellen Landesquellen und Verbänden, Stand Juli 2026. Maßgeblich sind die Landesfischereigesetze und die Auskünfte der zuständigen Behörden. Mit „(unsicher)“ markierte Angaben sind in den Quellen widersprüchlich.

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