Deutschland · Osten
PflichtkursSachsen.
Angelschein & Fischerprüfung 2026
Prüfungsfragen
60/ 900
Prüfungsgebühr
30 €
Mindestalter
ab 14
Prüfungsdauer
90 Min.
Prüfungsform
Am PC
Bestehensgrenze
45/60
01
Prüfungsformat
- Offizielle Bezeichnung
- Staatliche Fischerprüfung
- Abnahme durch
- Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Königswartha
- Bestehensgrenze
- 45/60 gesamt und 8/12 je Sachgebiet
- Prüfungstermine
- mehrere pro Jahr (LfULG lädt nach Lehrgang ein)
- —60 Multiple-Choice-Fragen, je 12 aus 5 Sachgebieten (u. a. Allgemeine/Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde/Fangtechnik, Rechtskunde); Fragenpool ca. 900 Fragen; Dauer 90 Minuten.
- —Bestehensgrenze: mindestens 45 von 60 UND mindestens 8 richtige je Sachgebiet (überdurchschnittlich strenge Fachgebiets-Hürde).
- —Kein praktischer Prüfungsteil.
- —Durchführung elektronisch am PC in Präsenz (System beendet nach 90 Min. automatisch, Ergebnis wird sofort ausgedruckt); das LfULG stellt online eine Test-Prüfung bereit (flächendeckende PC-Durchführung plausibel, aber unsicher).
- —Termine setzt das LfULG fest: gesetzlich mind. 1×/Jahr, praktisch mehrere Termine, i. d. R. ca. 4–6 Wochen nach Lehrgangs-/Praxistagende; die Behörde lädt schriftlich ein.
02
Vorbereitung & Kurse
- Kurspflicht
- Ja
- Kursumfang
- 30 Stunden
- Online-Kurs
- Anerkannt, plus Pflicht-Praxistag — seit 21.03.2023 anerkannt
- —Pflichtlehrgang: 30 Stunden (Theorie + praktische Einweisung). Anbieter: Landesverband Sächsischer Angler (LVSA), angeschlossene Vereine, weitere zugelassene Anbieter. Der Lehrgang darf bei Prüfungsantritt nicht länger als 18 Monate zurückliegen (unsicher).
- —Online-Kurs anerkannt seit 21.03.2023: Fishing-King-Onlinekurs in Kombination mit einem verpflichtenden Praxistag; auch der LVSA bietet einen Online-Lehrgang an.
- —Kosten: LVSA-Präsenzlehrgang 134 € inkl. Lehrmaterial (99 € ohne); Online-Kurse ca. 50–160 € zzgl. Praxistag (anbieterabhängig).
03
Kosten
- Pflichtlehrgang
- ca. 99–134 € (LVSA); Online-Varianten ca. 50–160 € + Praxistag
- Prüfungsgebühr
- 30 €
- Fischereischein
- auf Lebenszeit, einmalig 34 €
- Fischereiabgabe
- keine in Sachsen
- —Typische Gesamtkosten: ca. 165–200 € – einer der günstigsten Lebenszeit-Scheine bundesweit.
04
Mindestalter & Jugend
- —Fischerprüfung: ab 14 Jahren (am Prüfungstag); Fischereischein nach bestandener Prüfung ab 14.
- —Jugendfischereischein: 9 bis 16 Jahre, ohne Prüfung, 7 €, schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigten; Angeln nur unter ständiger Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers (Wegfall der Aufsicht nach mind. 1 Jahr Vereinsmitgliedschaft – Einzelquelle, unsicher).
05
Angeln ohne Prüfung
Kein Sonderweg — in diesem Bundesland führt der Weg ans Wasser über die Fischerprüfung.
06
Anmeldung
- —Lehrgang: direkt beim Lehrgangsanbieter. Der Anbieter meldet die Teilnehmer zur Prüfung an; das LfULG lädt schriftlich zur Prüfung ein.
- —Fischereischein: danach beim LfULG (Königswartha/Chemnitz, auch postalisch) – nicht bei der Gemeinde.
- Wohnsitzregel
- Hauptwohnsitz in Sachsen -> Prüfung in Sachsen erforderlich
07
Besonderheiten
- —Wohnsitzprinzip: Wer den Hauptwohnsitz in Sachsen hat, muss die Prüfung in Sachsen ablegen; auswärtige Prüfungen werden anerkannt, wenn der Wohnsitz zum Prüfungszeitpunkt dort lag. Bei Zuzug bleiben bestehende Fischereischeine gültig.
- —Lebenszeit-Fischereischein für nur 34 € ohne jährliche Abgabe.
- —PC-Prüfung mit Sofortergebnis.
- —Kein Touristen-/Urlauberfischereischein.
08
Rechtsgrundlage & Zuständigkeit
- —Sächsisches Fischereigesetz (SächsFischG) mit Sächsischer Fischereiverordnung.
- —Fischereibehörde: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat Fischerei, Sitz Königswartha (Außenstelle Chemnitz). Das LfULG nimmt die staatliche Fischerprüfung ab und stellt auch den Fischereischein aus – nicht die Gemeinde.
09
Amtliche Quellen & Verbände
Weitere Bundesländer
Alle Angaben ohne Gewähr — zusammengestellt aus offiziellen Landesquellen und Verbänden, Stand Juli 2026. Maßgeblich sind die Landesfischereigesetze und die Auskünfte der zuständigen Behörden. Mit „(unsicher)“ markierte Angaben sind in den Quellen widersprüchlich.
Angaben nicht mehr aktuell? Korrektur melden →