Deutschland · Westen
PflichtkursSaarland.
Angelschein & Fischerprüfung 2026
Prüfungsfragen
60
Prüfungsgebühr
100 €
Mindestalter
ab 13
Prüfungsdauer
—
Prüfungsform
Papier
Bestehensgrenze
45/60
01
Prüfungsformat
- Offizielle Bezeichnung
- Fischerprüfung
- Abnahme durch
- Fischereiverband Saar (FVS, KdöR) - gesamtes Prüfungswesen
- Bestehensgrenze
- 45/60 gesamt
- Prüfungstermine
- mehrere pro Jahr, an Lehrgänge gekoppelt
- —Nur Theorie – keine praktische Prüfung: 60 Fragen, je 12 aus 5 Sachgebieten:
- —1. Allgemeine Fischkunde
- —2. Spezielle Fischkunde
- —3. Gewässerkunde
- —4. Gerätekunde
- —5. Gesetzeskunde
- —Multiple-Choice mit 3 Antwortoptionen; Bestehensgrenze: mindestens 45 von 60.
- —Fragen aus dem offiziellen Lernfragenkatalog des FVS (240 bzw. 480 Fragen je nach Quelle – unsicher). Schriftliche Präsenzprüfung (Papier, unsicher).
- —Termine: gesetzlich mindestens 1× jährlich, faktisch mehrere Termine pro Jahr, gekoppelt an die Lehrgänge, an wechselnden Orten (z. B. Dillingen, Breitfurt, Blieskastel).
02
Vorbereitung & Kurse
- Kurspflicht
- Ja
- Kursumfang
- 35 Stunden
- Online-Kurs
- Vollwertig anerkannt — über FVS-Kooperationspartner; zusätzlich Pflicht-Vereinspraktikum (ca. 3 h, 27 EUR)
- —Lehrgangspflicht: Nur Lehrgänge des FVS oder von ihm beauftragter Institutionen; die Teilnahmebescheinigung ist zugleich die Prüfungszulassung.
- —Formate: Präsenz-Kompaktlehrgang (ca. 35 Stunden, teils als einwöchiges Kompaktseminar) oder offizieller Online-Kurs (Fishing-King als FVS-Kooperationspartner – reine Online-Vorbereitung damit möglich).
- —Zusätzlich: verpflichtendes Vereinspraktikum (§ 30 LFO) mit amtlich festgelegten Mindestinhalten, ca. 3 Stunden bei einem FVS-Mitgliedsverein, 27 €. Laut FVS auch nach der Prüfung absolvierbar – ob es Voraussetzung für die Prüfungszulassung oder erst für den Fischereischein ist, stellen die Quellen widersprüchlich dar (unsicher).
03
Kosten
- Lehrgang
- Präsenz ca. 100–137 €; Online ca. 90–180 € (aktionsabhängig, unsicher)
- Vereinspraktikum
- 27 €
- Prüfungsgebühr
- 100 € Erwachsene / 50 € Jugendliche (Überweisung an den FVS) – im Bundesvergleich am höchsten
- Jahresfischereischein
- 13 € (inkl. Fischereiabgabe)
- Fünfjahresfischereischein
- 56 € (inkl. Fischereiabgabe)
- Jugendfischereischein
- 5,12 €
- —Gesamtkosten bis zum Schein: ca. 300 €.
04
Mindestalter & Jugend
- —Fischerprüfung: ab 13 Jahren; regulärer Fischereischein ab 14 (unter 16 nur mit bestandener Prüfung und vollendetem 14. Lebensjahr).
- —Jugendfischereischein: ohne Prüfung, ohne Mindestalter, ausgestellt bis kurz vor dem 16. Geburtstag; Angeln nur unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers; Gebühr 5,12 €.
05
Angeln ohne Prüfung
Kein Sonderweg — in diesem Bundesland führt der Weg ans Wasser über die Fischerprüfung.
06
Anmeldung
- —Über das Anmeldeformular des Fischereiverbands Saar (PDF auf fischereiverband-saar.de, Einreichung beim FVS in Dillingen) bzw. für Online-Kursteilnehmer über den Kooperationspartner. Keine Anmeldung bei Kreisbehörden.
- —Fischereischein: danach bei jeder Gemeinde-/Stadtverwaltung oder direkt beim FVS (auch Verlängerung, postalisch möglich).
07
Besonderheiten
- —Ein einziger zentraler Verband (FVS als Körperschaft des öffentlichen Rechts) bündelt Ausbildung, Prüfung und (neben den Kommunen) die Scheinausstellung.
- —Pflicht-Vereinspraktikum als saarländische Besonderheit.
- —Keine praktische Prüfung; kein Touristen-/Urlauberfischereischein; strikte Scheinpflicht.
- —Wegen der flexiblen, lehrgangsgekoppelten Termine wird die Saarland-Prüfung teils auch von Teilnehmern aus anderen Bundesländern als „Expressprüfung" genutzt (Fortbestand 2026 unsicher).
- —Anerkennung von Prüfungen anderer Bundesländer: nach allgemeiner Praxis ja (für das Saarland nicht explizit gegengeprüft – unsicher).
08
Rechtsgrundlage & Zuständigkeit
- —Saarländisches Fischereigesetz (SFischG) + Landesfischereiordnung (LFO, u. a. § 30 zum Praktikum). Oberste Fischereibehörde: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUKMAV).
- —Das gesamte Prüfungswesen liegt beim Fischereiverband Saar (FVS) – Körperschaft des öffentlichen Rechts, Sitz Dillingen: fachliche Aufbereitung, Organisation und Durchführung der gesetzlichen Fischerprüfung (Termine in Abstimmung mit der Fischereibehörde). Bundesweit ungewöhnliche Bündelung.
09
Amtliche Quellen & Verbände
Weitere Bundesländer
Alle Angaben ohne Gewähr — zusammengestellt aus offiziellen Landesquellen und Verbänden, Stand Juli 2026. Maßgeblich sind die Landesfischereigesetze und die Auskünfte der zuständigen Behörden. Mit „(unsicher)“ markierte Angaben sind in den Quellen widersprüchlich.
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