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Deutschland · Westen

Pflichtkurs

Rheinland-Pfalz.

Angelschein & Fischerprüfung 2026

Prüfungsfragen

50

Prüfungsgebühr

29 €

Mindestalter

ab 13*

Prüfungsdauer

120 Min.

Prüfungsform

Papier

Bestehensgrenze

7/10

01

Prüfungsformat

Offizielle Bezeichnung
Staatliche Fischerprüfung
Abnahme durch
Kreisverwaltungen (untere Fischereibehörden), landeseinheitlicher Fragebogen
Bestehensgrenze
mind. 7/10 je Prüfungsfach (= mind. 35/50)
Prüfungstermine
4x pro Jahr (1. Freitag im März/Juni/September/Dezember)
  • Schriftliche Papierprüfung: landeseinheitlicher Fragebogen mit 50 Fragen – je 10 aus 5 Prüfungsfächern:
  • 1. Allgemeine Fischkunde
  • 2. Spezielle Fischkunde
  • 3. Gewässerkunde
  • 4. Gerätekunde
  • 5. Gesetzeskunde (inkl. Tier- und Naturschutz)
  • Multiple-Choice mit 3 Antwortmöglichkeiten (eine richtig); Bearbeitungszeit 2 Stunden.
  • Bestehensgrenze: in jedem Fach mindestens 7 von 10 richtig (entspricht mind. 35/50 gesamt).
  • Kein praktischer Prüfungsteil.
  • Termine: landeseinheitlich 4× jährlich – jeweils am 1. Freitag im März, Juni, September und Dezember.

02

Vorbereitung & Kurse

Kurspflicht
Ja
Kursumfang
30 Stunden
Online-Kurs
Anerkannt, plus Pflicht-Praxistag
  • Lehrgangspflicht: Zulassung zur Prüfung nur mit Nachweis eines anerkannten Vorbereitungslehrgangs von mindestens 30 Stunden.
  • Online-Kurse zugelassen (z. B. Fishing-King, Online-Kurs des Landesfischereiverbands RLP) – aber nur mit zusätzlichem Pflicht-Praxistag/Präsenznachweis, der bei der Prüfungsanmeldung vorzulegen ist.
  • Kosten: Präsenzlehrgang ca. 100–150 €; Fishing-King-Onlinekurs RLP 179 €.

03

Kosten

Lehrgang
ca. 100–180 € (Präsenz bzw. Online inkl. Praxistag)
Prüfungsgebühr
ca. 29 € (je nach Kreis 25–35 €)
Jahresfischereischein
12 €
Fünfjahresfischereischein
41 €
Jugendfischereischein (Altrecht)
5,60–7,60 €
Fischereiabgabe
Quellen widersprüchlich – § 40 LFischG nennt eine Abgabe, mehrere Portale verneinen eine gesonderte Abgabe (unsicher)
  • Neu 2026: Fischereischein künftig lebenslang gültig (keine Verlängerung mehr); die Gebührenstruktur dafür ist noch in Klärung (unsicher).

04

Mindestalter & Jugend

  • Fischerprüfung: Teilnahme ab 13 Jahren (unsicher, ob die Novelle 2026 dies ändert); regulärer Fischereischein ab vollendetem 14. Lebensjahr.
  • Altes Recht: Jugendfischereischein für 7- bis unter 16-Jährige, ohne Prüfung, nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers (bei unter 10-Jährigen muss der Begleiter unmittelbar eingreifen können); 1 Jahr gültig, Gebühr 5,60–7,60 €.
  • Neu nach LFischG 2026: Der Jugendfischereischein entfällt – Kinder/Jugendliche (ca. 7–17) angeln ohne eigenen Schein in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers (Übergangsdetails unsicher).

05

Angeln ohne Prüfung

Kein Sonderweg — in diesem Bundesland führt der Weg ans Wasser über die Fischerprüfung.

06

Anmeldung

  • Antrag (schriftlich oder elektronisch) bei der Kreisverwaltung / unteren Fischereibehörde des Wohnorts, Eingang spätestens 4 Wochen vor dem Termin. Beizufügen: Lehrgangsbescheinigung (bei Online-Kurs zusätzlich Praxistag-Nachweis).
  • Fischereischein anschließend bei der Gemeindeverwaltung.

07

Besonderheiten

RechtsänderungenNeues LFischG in Kraft seit 19.02.2026 (lebenslanger Schein, Digitalisierung); Details folgen per VO

  • Novelle 2026: lebenslang gültiger Fischereischein, digitale Scheine/Scheckkarte, Wegfall des Jugendfischereischeins, klarere Anerkennung von Scheinen anderer Bundesländer – viele Detailregelungen stehen noch aus.
  • Abweichendes Prüfungsformat: 50 Fragen statt der üblichen 60; Bestehensgrenze rein fachbezogen (7/10 je Fach).
  • Nur 4 feste Prüfungstermine pro Jahr – Lehrgang und Anmeldefrist (4 Wochen) früh planen.
  • Kein Touristen-/Urlauberfischereischein; Prüfungen/Scheine anderer Bundesländer werden grundsätzlich anerkannt.

08

Rechtsgrundlage & Zuständigkeit

  • Landesfischereigesetz Rheinland-Pfalz (LFischG) + Durchführungsverordnung. Grundlegend novelliertes LFischG in Kraft seit 19.02.2026; viele Details werden erst noch per Rechtsverordnung geregelt (Übergangsphase).
  • „Staatliche Fischerprüfung": Organisation und Abnahme durch die Kreisverwaltungen als untere Fischereibehörden; das Fachministerium erstellt zu jedem Termin einen landeseinheitlichen Prüfungsfragebogen.
  • Fischereischein: Gemeindeverwaltung (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, Stadt).

09

Amtliche Quellen & Verbände

Alle Angaben ohne Gewähr — zusammengestellt aus offiziellen Landesquellen und Verbänden, Stand Juli 2026. Maßgeblich sind die Landesfischereigesetze und die Auskünfte der zuständigen Behörden. Mit „(unsicher)“ markierte Angaben sind in den Quellen widersprüchlich.

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