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Deutschland · Westen

Kein PflichtkursPraktische Prüfung

Nordrhein-Westfalen.

Angelschein & Fischerprüfung 2026

Prüfungsfragen

60/ 342

Prüfungsgebühr

50 €

Mindestalter

ab 12

Prüfungsdauer

Prüfungsform

Papier

Bestehensgrenze

45/60

01

Prüfungsformat

Offizielle Bezeichnung
Fischerprüfung
Abnahme durch
Untere Fischereibehörden (Kreise/kreisfreie Städte)
Bestehensgrenze
Theorie 45/60 und 6/10 je Sachgebiet; Praxis 25/28 + 4/6 Fischbilder
Prüfungstermine
2x pro Jahr landeseinheitlich
  • Schriftlicher Teil:
  • 60 Fragen (je 10 aus 6 Sachgebieten) aus dem amtlichen Katalog von 342 Fragen.
  • Bestehensgrenze: mindestens 45 richtig, davon mindestens 6 je Sachgebiet.
  • Praktischer Teil (NRW-typisch streng):
  • Waidgerechte Zusammenstellung einer von 10 möglichen Angelruten samt Zubehör – mindestens 25 von 28 Punkten.
  • Fischbestimmung: 6 Fischbilder (aus 49 möglichen), davon mindestens 4 richtig benennen.
  • Organisation:
  • Bislang Papierprüfung vor Prüfungsausschüssen; ob mit der Digitalisierung ab Juli 2026 auch die Prüfung selbst an den PC wandert, ist nicht belegt (unsicher).
  • Termine: landeseinheitlich nur zweimal jährlich (Frühjahr/Sommer und Herbst/Winter; Sommertermin 2026: 15.–17. Juni). Anmeldung spätestens 1 Monat vor dem ersten Prüfungstag.

02

Vorbereitung & Kurse

Kurspflicht
Nein — dringend empfohlen wegen praktischem Prüfungsteil
Online-Kurs
Freiwillig möglich (keine Kurspflicht)
  • Keine gesetzliche Lehrgangspflicht, aber wegen des anspruchsvollen praktischen Prüfungsteils dringend empfohlen.
  • Präsenzkurse (Vereine/Angelschulen, ca. 100–160 €) und reine Online-Kurse sind zulässig (Fishing-King von den Prüfungsinstanzen anerkannt; der Praxistag ist in NRW freiwillig). Online-Kurs inkl. freiwilligem Praxistag ab ca. 198 €.

03

Kosten

Vorbereitung (freiwillig)
Präsenz ca. 100–160 €; Online ab ca. 198 €
Prüfungsgebühr
50 €; Wiederholung nur Praxisteil: 30 €; Ausnahmegenehmigung anderer Prüfungsort: 15 €
Jahresfischereischein
16 € (hälftig Gebühr/Fischereiabgabe)
Fünfjahresfischereischein
48 € (hälftig Gebühr/Fischereiabgabe)
Jugendfischereischein (bis Mitte 2026)
8 €

04

Mindestalter & Jugend

  • Bis Mitte 2026: Prüfung ab 13, Fischereischein ab 14; Jugendfischereischein ohne Prüfung für 10- bis 15-Jährige (nur in Begleitung eines Scheininhabers), 8 €.
  • Neu ab 03.07.2026 (Novelle LFischG): Fischerprüfung und vollwertiger Fischereischein bereits ab 12 Jahren; der Jugendfischereischein wird abgeschafft; 10- bis 15-Jährige dürfen weiterhin in Begleitung angeln.

05

Angeln ohne Prüfung

Kein Sonderweg — in diesem Bundesland führt der Weg ans Wasser über die Fischerprüfung.

06

Anmeldung

  • Bei der unteren Fischereibehörde des Hauptwohnsitzes (Kreis/kreisfreie Stadt); zunehmend ausschließlich online über die kommunalen Serviceportale (Kommunalportal.NRW, teils mit E-Payment).
  • Prüfung grundsätzlich am Wohnsitz; anderer Prüfungsort in NRW nur mit Ausnahmegenehmigung (15 €).
Wohnsitzregel
Auswärtige Prüfungen nur anerkannt, wenn Hauptwohnsitz bei Prüfung nicht in NRW lag

07

Besonderheiten

RechtsänderungenNovelle zum 01./03.07.2026: Prüfung+Schein ab 12, digitaler NFC-Fischereischein (DigiFischDok)

  • Strenge Fischereischeinpflicht – kein Angeln ohne Schein, kein Touristen-/Urlauberfischereischein.
  • Restriktive Anerkennung: Prüfungszeugnisse/Fischereischeine anderer Länder werden nur anerkannt, wenn der Hauptwohnsitz zum Prüfungszeitpunkt nicht in NRW lag (Umgehungsverbot – „Prüfungstourismus" nach Brandenburg o. ä. funktioniert für NRW-Bürger nicht).
  • Digitalisierung ab 1./3. Juli 2026: fälschungssicherer Scheckkarten-Fischereischein mit NFC-Chip + Smartphone-Zertifikat; Anträge nach altem Verfahren nur bis 30.06.2026. Alte Papier-Scheine ohne Sicherheitsmerkmale verlieren für nach dem 01.07.2026 Zugezogene ihre NRW-Gültigkeit zum 31.12.2030.
  • Der praktische Prüfungsteil (Rutenbau + Fischbilder) gilt als einer der anspruchsvollsten Deutschlands – gezieltes Üben der 10 Rutenmontagen ist Pflichtprogramm der Vorbereitung.
  • Nur 2 Prüfungsrunden pro Jahr – Anmeldefristen früh im Blick behalten.

08

Rechtsgrundlage & Zuständigkeit

  • Landesfischereigesetz NRW (LFischG NRW) + Verordnung über die Fischerprüfung (mit amtlichem Fragenkatalog als Anlage, 342 Fragen).
  • Oberste Fischereibehörde: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV).
  • Prüfung: untere Fischereibehörden (Kreise und kreisfreie Städte).
  • Neu: „Leitstelle für das Fischereischeinwesen NRW" beim Landesamt für Verbraucherschutz (LAVE NRW) – zentral für digitalen Fischereischein, Fischereiabgabe und das Fachverfahren „DigiFischDok" (Behördenumstrukturierung im Detail unsicher).

09

Amtliche Quellen & Verbände

Alle Angaben ohne Gewähr — zusammengestellt aus offiziellen Landesquellen und Verbänden, Stand Juli 2026. Maßgeblich sind die Landesfischereigesetze und die Auskünfte der zuständigen Behörden. Mit „(unsicher)“ markierte Angaben sind in den Quellen widersprüchlich.

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