Deutschland · Westen
Kein PflichtkursPraktische PrüfungNordrhein-Westfalen.
Angelschein & Fischerprüfung 2026
Prüfungsfragen
60/ 342
Prüfungsgebühr
50 €
Mindestalter
ab 12
Prüfungsdauer
—
Prüfungsform
Papier
Bestehensgrenze
45/60
01
Prüfungsformat
- Offizielle Bezeichnung
- Fischerprüfung
- Abnahme durch
- Untere Fischereibehörden (Kreise/kreisfreie Städte)
- Bestehensgrenze
- Theorie 45/60 und 6/10 je Sachgebiet; Praxis 25/28 + 4/6 Fischbilder
- Prüfungstermine
- 2x pro Jahr landeseinheitlich
- —Schriftlicher Teil:
- —60 Fragen (je 10 aus 6 Sachgebieten) aus dem amtlichen Katalog von 342 Fragen.
- —Bestehensgrenze: mindestens 45 richtig, davon mindestens 6 je Sachgebiet.
- —Praktischer Teil (NRW-typisch streng):
- —Waidgerechte Zusammenstellung einer von 10 möglichen Angelruten samt Zubehör – mindestens 25 von 28 Punkten.
- —Fischbestimmung: 6 Fischbilder (aus 49 möglichen), davon mindestens 4 richtig benennen.
- —Organisation:
- —Bislang Papierprüfung vor Prüfungsausschüssen; ob mit der Digitalisierung ab Juli 2026 auch die Prüfung selbst an den PC wandert, ist nicht belegt (unsicher).
- —Termine: landeseinheitlich nur zweimal jährlich (Frühjahr/Sommer und Herbst/Winter; Sommertermin 2026: 15.–17. Juni). Anmeldung spätestens 1 Monat vor dem ersten Prüfungstag.
02
Vorbereitung & Kurse
- Kurspflicht
- Nein — dringend empfohlen wegen praktischem Prüfungsteil
- Online-Kurs
- Freiwillig möglich (keine Kurspflicht)
- —Keine gesetzliche Lehrgangspflicht, aber wegen des anspruchsvollen praktischen Prüfungsteils dringend empfohlen.
- —Präsenzkurse (Vereine/Angelschulen, ca. 100–160 €) und reine Online-Kurse sind zulässig (Fishing-King von den Prüfungsinstanzen anerkannt; der Praxistag ist in NRW freiwillig). Online-Kurs inkl. freiwilligem Praxistag ab ca. 198 €.
03
Kosten
- Vorbereitung (freiwillig)
- Präsenz ca. 100–160 €; Online ab ca. 198 €
- Prüfungsgebühr
- 50 €; Wiederholung nur Praxisteil: 30 €; Ausnahmegenehmigung anderer Prüfungsort: 15 €
- Jahresfischereischein
- 16 € (hälftig Gebühr/Fischereiabgabe)
- Fünfjahresfischereischein
- 48 € (hälftig Gebühr/Fischereiabgabe)
- Jugendfischereischein (bis Mitte 2026)
- 8 €
04
Mindestalter & Jugend
- —Bis Mitte 2026: Prüfung ab 13, Fischereischein ab 14; Jugendfischereischein ohne Prüfung für 10- bis 15-Jährige (nur in Begleitung eines Scheininhabers), 8 €.
- —Neu ab 03.07.2026 (Novelle LFischG): Fischerprüfung und vollwertiger Fischereischein bereits ab 12 Jahren; der Jugendfischereischein wird abgeschafft; 10- bis 15-Jährige dürfen weiterhin in Begleitung angeln.
05
Angeln ohne Prüfung
Kein Sonderweg — in diesem Bundesland führt der Weg ans Wasser über die Fischerprüfung.
06
Anmeldung
- —Bei der unteren Fischereibehörde des Hauptwohnsitzes (Kreis/kreisfreie Stadt); zunehmend ausschließlich online über die kommunalen Serviceportale (Kommunalportal.NRW, teils mit E-Payment).
- —Prüfung grundsätzlich am Wohnsitz; anderer Prüfungsort in NRW nur mit Ausnahmegenehmigung (15 €).
- Wohnsitzregel
- Auswärtige Prüfungen nur anerkannt, wenn Hauptwohnsitz bei Prüfung nicht in NRW lag
07
Besonderheiten
RechtsänderungenNovelle zum 01./03.07.2026: Prüfung+Schein ab 12, digitaler NFC-Fischereischein (DigiFischDok)
- —Strenge Fischereischeinpflicht – kein Angeln ohne Schein, kein Touristen-/Urlauberfischereischein.
- —Restriktive Anerkennung: Prüfungszeugnisse/Fischereischeine anderer Länder werden nur anerkannt, wenn der Hauptwohnsitz zum Prüfungszeitpunkt nicht in NRW lag (Umgehungsverbot – „Prüfungstourismus" nach Brandenburg o. ä. funktioniert für NRW-Bürger nicht).
- —Digitalisierung ab 1./3. Juli 2026: fälschungssicherer Scheckkarten-Fischereischein mit NFC-Chip + Smartphone-Zertifikat; Anträge nach altem Verfahren nur bis 30.06.2026. Alte Papier-Scheine ohne Sicherheitsmerkmale verlieren für nach dem 01.07.2026 Zugezogene ihre NRW-Gültigkeit zum 31.12.2030.
- —Der praktische Prüfungsteil (Rutenbau + Fischbilder) gilt als einer der anspruchsvollsten Deutschlands – gezieltes Üben der 10 Rutenmontagen ist Pflichtprogramm der Vorbereitung.
- —Nur 2 Prüfungsrunden pro Jahr – Anmeldefristen früh im Blick behalten.
08
Rechtsgrundlage & Zuständigkeit
- —Landesfischereigesetz NRW (LFischG NRW) + Verordnung über die Fischerprüfung (mit amtlichem Fragenkatalog als Anlage, 342 Fragen).
- —Oberste Fischereibehörde: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV).
- —Prüfung: untere Fischereibehörden (Kreise und kreisfreie Städte).
- —Neu: „Leitstelle für das Fischereischeinwesen NRW" beim Landesamt für Verbraucherschutz (LAVE NRW) – zentral für digitalen Fischereischein, Fischereiabgabe und das Fachverfahren „DigiFischDok" (Behördenumstrukturierung im Detail unsicher).
09
Amtliche Quellen & Verbände
Weitere Bundesländer
Alle Angaben ohne Gewähr — zusammengestellt aus offiziellen Landesquellen und Verbänden, Stand Juli 2026. Maßgeblich sind die Landesfischereigesetze und die Auskünfte der zuständigen Behörden. Mit „(unsicher)“ markierte Angaben sind in den Quellen widersprüchlich.
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