Österreich
Gastkarte ohne PrüfungWien.
Fischerkarte & Angelprüfung 2026
01
Auf einen Blick
- Benötigt
- Wiener Fischerkarte (1 oder 3 Jahre) oder Fischergastkarte + Lizenz
- Prüfung/Kurs
- Prüfung Pflicht (MC-Test, 5 Gegenstände à 10 Fragen, 2 h); kein Pflichtkurs
- Online-Vorbereitung
- Ja – offiziell empfohlener Online-Kurs (99 €, seit 2022); Prüfung in Präsenz
- Touristen ohne Prüfung
- Ja – Fischergastkarte: 4,72 €, 30 Tage, ab 14
- Deutscher Fischereischein
- Anerkennung gleichwertiger Prüfungen → direkte Fischerkarte möglich
- Mindestalter
- Karten ab 14; Kinder 6–14 mit Aufsicht
- Prüfungsgebühr
- 50 € (unter 18: 25 €)
02
Rechtsgrundlage & Zuständigkeit
- —Wiener Fischereigesetz (W-FischG); Fischereibehörde: Magistrat der Stadt Wien.
- —Fischerkarten-Ausstellung und Prüfungsabnahme: Wiener Fischereiausschuss (Selbstverwaltungskörper), Dresdner Straße 73, 1200 Wien.
03
Benötigte Dokumente
- —Wiener Fischerkarte (Gültigkeit wahlweise 1 oder 3 Kalenderjahre, nicht übertragbar) ODER Fischergastkarte (30 Tage) + Lizenz des Fischereiausübungsberechtigten (Tages- bis Jahreskarten, z. B. über Vereine wie ÖFG 1880).
04
Prüfung & Vorbereitung
- —Wiener Fischereiprüfung Pflicht für die Fischerkarte: schriftlicher Multiple-Choice-Test, 2 Stunden, 5 Gegenstände à 10 Fragen (Wassertierkunde, Gewässerökologie, Gerätekunde, Weidgerechtigkeit, Grundzüge des Fischereirechts).
- —Gebühr: 50 € (unter 18: 25 €). Kein Pflichtkurs – der Online-Kurs (Fishing-King, 99 €) ist seit 12.10.2022 die offiziell empfohlene Vorbereitung; die Prüfung wird in Präsenz beim Fischereiausschuss abgelegt.
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Gastkarten & Urlauber
Ja, ohne Prüfung: 4,72 €, 30 Tage, ab 14 Jahren
- —Fischergastkarte: gilt 30 Tage ab Ausfolgung, nur für die darauf bezeichneten Fischwässer; Ausstellung direkt durch den Lizenzgeber; ohne Prüfung, ab 14 Jahren, 4,72 €.
- —Anerkennung: Wer eine gleichwertige Prüfung eines anderen Bundeslandes oder Staates (z. B. die deutsche Fischerprüfung) abgelegt hat, kann sie vom Fischereiausschuss anerkennen lassen und direkt die Wiener Fischerkarte erhalten.
06
Kosten
- Prüfungsgebühr
- 50 € (unter 18: 25 €)
- Fischerkarte
- 11,62 € (1 Jahr) / 24,70 € (3 Jahre); online inkl. Porto ca. 13/26 €
- Fischergastkarte
- 4,72 € (30 Tage)
- Online-Kurs (optional)
- 99 €
- Lizenzen
- je Gewässer (Donau, Alte Donau, Donaukanal etc. über Vereine)
07
Mindestalter & Jugend
- —Fischerkarte und Gastkarte ab 14 Jahren (unter 14 ist ein Verweigerungsgrund).
- —Kinder 6–14 dürfen ohne eigene Karte/Lizenz fischen, wenn der Fischereiausübungsberechtigte es gestattet und eine volljährige, fischereiberechtigte Person beaufsichtigt (Vermerk in deren Lizenz; nur 1 Kind je Aufsichtsperson).
08
Besonderheiten
- —Wahlweise 1- oder 3-Jahres-Karte; sehr günstige Gastkarte.
- —Einziges der fünf östlichen Bundesländer mit offiziell empfohlenem Online-Vorbereitungskurs.
- —Wenige frei belizenzierbare Gewässer – der Zugang läuft meist über die großen Vereine (ÖFG 1880, VÖAFV).
- Gut zu wissen
- Zugang zu Gewässern meist über Vereine (ÖFG 1880, VÖAFV)
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Amtliche Quellen & Verbände
Weitere Bundesländer
Alle Angaben ohne Gewähr — zusammengestellt aus offiziellen Landesquellen und Verbänden, Stand Juli 2026. Maßgeblich sind die Landesfischereigesetze und die Auskünfte der zuständigen Behörden. Mit „(unsicher)“ markierte Angaben sind in den Quellen widersprüchlich.
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