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Österreich

Gastkarte ohne Prüfung

Vorarlberg.

Fischerkarte & Angelprüfung 2026

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Auf einen Blick

Benötigt
Lizenz des Bewirtschafters; Fischerausweis nur bei Lizenzen über 2 Wochen
Prüfung/Kurs
Für den Fischerausweis: Vorarlberger Fischerprüfung (Kurs inkl. Prüfung 235 €, auch online)
Online-Vorbereitung
Ja – Online-Kursformat des Verbands gleichwertig zum Präsenzkurs
Touristen ohne Prüfung
Ja – Lizenzen bis 2 Wochen ganz ohne Ausweis/Prüfung
Deutscher Fischereischein
Bei Gleichwertigkeit anerkannt; für Kurzlizenzen ohnehin nicht nötig
Mindestalter
Kurs/Prüfung ab 12; Jugend-Unterweisung ab ~10 (kostenlos)
Fischerausweis
30 € (Gültigkeit unbefristet, unsicher)

02

Rechtsgrundlage & Zuständigkeit

  • Vorarlberger Fischereigesetz (LGBl. Nr. 47/2000 idgF; wesentliche Novelle 03.01.2022: Eignungsprüfung/Anerkennung) + Fischereiverordnung + eigenes Bodenseefischereigesetz.
  • Zuständig: Fischereiverband Vorarlberg (gesetzliche Interessenvertretung, Hard) – stellt Fischerausweise aus und nimmt die Prüfung ab.

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Benötigte Dokumente

  • Immer: schriftliche Erlaubnis (Lizenz) des Revier-Bewirtschafters (+ Lichtbildausweis, wenn die Lizenz kein Foto trägt).
  • Vorarlberger Fischerausweis nur, wenn die Lizenz länger als zwei Wochen gilt – die liberalste Regelung Österreichs für Kurzzeit-Angler.

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Prüfung & Vorbereitung

  • Für den Fischerausweis: Nachweis der fachlichen Eignung, i. d. R. durch die Vorarlberger Fischerprüfung (Fachgebiete: Fischkunde, Gewässerkunde, Geräte-/Fangtechnik, Bewirtschaftung, Weidgerechtigkeit/Tierschutz, Natur-/Umweltschutz, Fischereirecht).
  • Zwei Kursformate des Verbands: Präsenz-Vorbereitungskurs oder Online-Kurs, je 235 € inkl. einmaliger Prüfungsgebühr; Wiederholungsprüfung 35 €; Teilnahme ab vollendetem 12. Lebensjahr.
  • Anerkennung statt Prüfung: Gleichwertige Prüfungen anderer Bundesländer/EU-Staaten gelten; bei nicht gleichwertigen Prüfungen seit 2022 verkürzte „Eignungsprüfung"; einschlägige Berufsausbildung zählt ebenfalls.

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Gastkarten & Urlauber

Nicht nötig: Lizenzen bis 2 Wochen ganz OHNE Ausweis/Prüfung - liberalste Regelung

  • Keine klassische Gastfischerkarte – nicht nötig: Für Lizenzen bis maximal zwei Wochen ist kein Fischerausweis (und damit keine Prüfung) erforderlich. Touristen kaufen einfach die Tages-/Wochenlizenz beim Bewirtschafter.
  • Für längere Lizenzen: Fischerausweis (Prüfung oder anerkannte Qualifikation) Pflicht.

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Kosten

Kurs inkl. Prüfung
235 € (Wiederholungsprüfung 35 €)
Fischerausweis
30 € (Online-Antrag, Zusendung per Post); unbefristet (unsicher)
Jahresabgabe
keine landesweite Jahresabgabe ersichtlich
Lizenzen
je Revier/Bewirtschafter unterschiedlich

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Mindestalter & Jugend

  • Fischerprüfung/Kurs ab vollendetem 12. Lebensjahr.
  • Jugend-Unterweisung: Kinder/Jugendliche, die im Kalenderjahr 10 werden und jünger als 16 sind (sowie Personen mit Behinderung), erhalten die fachliche Eignung über eine kostenlose Unterweisung des Verbands statt der Prüfung; der Fischerausweis (30 €) gilt dann bis Ende des Kalenderjahres des 16. Geburtstags. Kurse stark nachgefragt.

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Besonderheiten

  • Die 2-Wochen-Regel macht Vorarlberg zum unkompliziertesten österreichischen Bundesland für Kurzurlauber.
  • Bodensee: eigenes Bodenseefischereigesetz und internationale Abstimmung (IBKF) – separate Patente/Regeln beachten.
  • Umgekehrte Anerkennung: Bayern und Baden-Württemberg erkennen die Vorarlberger Prüfung/den Fischerausweis an.
Gut zu wissen
Bodensee: eigenes Gesetz + internationale Regeln (IBKF); Bayern/BW erkennen Vorarlberger Prüfung an

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Amtliche Quellen & Verbände

Alle Angaben ohne Gewähr — zusammengestellt aus offiziellen Landesquellen und Verbänden, Stand Juli 2026. Maßgeblich sind die Landesfischereigesetze und die Auskünfte der zuständigen Behörden. Mit „(unsicher)“ markierte Angaben sind in den Quellen widersprüchlich.

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