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Österreich

Gastkarte ohne Prüfung

Niederösterreich.

Fischerkarte & Angelprüfung 2026

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Auf einen Blick

Benötigt
NÖ Fischerkarte (unbefristet, jährlich zu „aktivieren") oder amtliche Fischergastkarte + Lizenz
Prüfung/Kurs
Ja – eintägiger Pflicht-Fischerkurs (ca. 4 h Präsenz) mit integrierter Abschlussprüfung (20 Fragen)
Online-Vorbereitung
Nein (Präsenzkurs; Online-Lernanteile einzelner Anbieter unsicher)
Touristen ohne Prüfung
Ja – Gastkarte 16 €, 30 Tage (max. 30 Tage/Jahr), „Glaubhaftmachung von Kenntnissen" genügt
Deutscher Fischereischein
Gilt bei Gegenseitigkeit direkt (Hauptwohnsitz außerhalb; Abgabe + Verbandsbeitrag zahlen)
Mindestalter
Eigene Karte ab 14 Pflicht; Kurs ab 10; unter 14 mit eigener Lizenz unter Aufsicht
Kurskosten
149,85 € einmalig

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Rechtsgrundlage & Zuständigkeit

  • NÖ Fischereigesetz 2001 (NÖ FischG 2001).
  • Ausstellung der Fischerkarte und Verwaltung der Abgaben: NÖ Landesfischereiverband (Körperschaft öffentlichen Rechts), St. Pölten.

03

Benötigte Dokumente

  • NÖ Fischerkarte (blau, landesweit, unbefristet – aber nur gültig mit Einzahlungsnachweis von Fischerkartenabgabe + Verbandsbeitrag für das laufende Jahr) ODER amtliche NÖ Fischergastkarte (weiß, 30 Tage) + Lizenz des Fischereiausübungsberechtigten + Lichtbildausweis.

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Prüfung & Vorbereitung

  • Pflicht ist ein Fischerkurs mit integrierter Abschlussprüfung: 20 Fragen aus NÖ Fischereirecht, Fischkunde, Gewässerökologie, Gerätekunde. Kurs eintägig, ca. 4 Stunden Präsenz, plus empfohlenes Selbststudium (~1 Monat).
  • Kosten: 149,85 € einmalig (Verrechnung durch den NÖ LFV). Anbieter: autorisierte Kursleiter/Vereine (Termine beim NÖ LFV). Kursteilnahme ab dem vollendeten 10. Lebensjahr.
  • Kein reiner Online-Abschluss (Online-Lernanteile je Anbieter unsicher).

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Gastkarten & Urlauber

Ja: 16 €, 30 Tage (max. 30 Tage/Jahr); Glaubhaftmachung von Kenntnissen genügt

  • Amtliche Fischergastkarte: 16 €, gilt 30 Tage ab Ausfolgung (max. 30 Tage pro Kalenderjahr), landesweit; Ausstellung durch den Fischereiausübungsberechtigten, wenn der Gast „fischereifachliche Kenntnisse glaubhaft machen" kann – keine formale Prüfung nötig.
  • Anerkennung: Karten anderer Bundesländer und ausländische amtliche Berechtigungen (z. B. deutscher Fischereischein) gelten bei Gegenseitigkeit, wenn der Hauptwohnsitz außerhalb NÖ bzw. Österreichs liegt – Voraussetzung: Fischerkartenabgabe + Verbandsbeitrag an den NÖ LFV entrichten.

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Kosten

Pflichtkurs (einmalig)
149,85 € (+ Kartenausstellungsgebühren, unsicher)
Jährliche Abgabe + Verbandsbeitrag
gesetzliche Basis 15 € + 5 € (2002), jährlich indexiert – aktuell grob 25–35 €/Jahr (unsicher, Zahlschein des NÖ LFV maßgeblich)
Fischergastkarte
16 € (30 Tage)
Lizenzen
je Gewässer

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Mindestalter & Jugend

  • Ab 14 Jahren ist eine eigene Fischerkarte/Gastkarte Pflicht.
  • Unter 14: keine eigene Karte nötig, aber eigene Lizenz und Fischen nur unter Aufsicht und in Anwesenheit einer volljährigen Person mit gültiger NÖ-Legitimation.
  • Kursbesuch (und damit Kartenerwerb) ab vollendetem 10. Lebensjahr.

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Besonderheiten

  • Karte unbefristet, wird durch die jährliche Zahlung „aktiviert"; 40 % der Abgabe fließen an das Land NÖ.
  • Gastkarte strikt auf 30 Tage pro Kalenderjahr limitiert.
  • Vergleichsweise teurer Pflichtkurs, dafür nur ein Tag Präsenz.
Gut zu wissen
Karte unbefristet, jährlich per Zahlung zu aktivieren

09

Amtliche Quellen & Verbände

Alle Angaben ohne Gewähr — zusammengestellt aus offiziellen Landesquellen und Verbänden, Stand Juli 2026. Maßgeblich sind die Landesfischereigesetze und die Auskünfte der zuständigen Behörden. Mit „(unsicher)“ markierte Angaben sind in den Quellen widersprüchlich.

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