Österreich
Gastkarte ohne PrüfungNiederösterreich.
Fischerkarte & Angelprüfung 2026
01
Auf einen Blick
- Benötigt
- NÖ Fischerkarte (unbefristet, jährlich zu „aktivieren") oder amtliche Fischergastkarte + Lizenz
- Prüfung/Kurs
- Ja – eintägiger Pflicht-Fischerkurs (ca. 4 h Präsenz) mit integrierter Abschlussprüfung (20 Fragen)
- Online-Vorbereitung
- Nein (Präsenzkurs; Online-Lernanteile einzelner Anbieter unsicher)
- Touristen ohne Prüfung
- Ja – Gastkarte 16 €, 30 Tage (max. 30 Tage/Jahr), „Glaubhaftmachung von Kenntnissen" genügt
- Deutscher Fischereischein
- Gilt bei Gegenseitigkeit direkt (Hauptwohnsitz außerhalb; Abgabe + Verbandsbeitrag zahlen)
- Mindestalter
- Eigene Karte ab 14 Pflicht; Kurs ab 10; unter 14 mit eigener Lizenz unter Aufsicht
- Kurskosten
- 149,85 € einmalig
02
Rechtsgrundlage & Zuständigkeit
- —NÖ Fischereigesetz 2001 (NÖ FischG 2001).
- —Ausstellung der Fischerkarte und Verwaltung der Abgaben: NÖ Landesfischereiverband (Körperschaft öffentlichen Rechts), St. Pölten.
03
Benötigte Dokumente
- —NÖ Fischerkarte (blau, landesweit, unbefristet – aber nur gültig mit Einzahlungsnachweis von Fischerkartenabgabe + Verbandsbeitrag für das laufende Jahr) ODER amtliche NÖ Fischergastkarte (weiß, 30 Tage) + Lizenz des Fischereiausübungsberechtigten + Lichtbildausweis.
04
Prüfung & Vorbereitung
- —Pflicht ist ein Fischerkurs mit integrierter Abschlussprüfung: 20 Fragen aus NÖ Fischereirecht, Fischkunde, Gewässerökologie, Gerätekunde. Kurs eintägig, ca. 4 Stunden Präsenz, plus empfohlenes Selbststudium (~1 Monat).
- —Kosten: 149,85 € einmalig (Verrechnung durch den NÖ LFV). Anbieter: autorisierte Kursleiter/Vereine (Termine beim NÖ LFV). Kursteilnahme ab dem vollendeten 10. Lebensjahr.
- —Kein reiner Online-Abschluss (Online-Lernanteile je Anbieter unsicher).
05
Gastkarten & Urlauber
Ja: 16 €, 30 Tage (max. 30 Tage/Jahr); Glaubhaftmachung von Kenntnissen genügt
- —Amtliche Fischergastkarte: 16 €, gilt 30 Tage ab Ausfolgung (max. 30 Tage pro Kalenderjahr), landesweit; Ausstellung durch den Fischereiausübungsberechtigten, wenn der Gast „fischereifachliche Kenntnisse glaubhaft machen" kann – keine formale Prüfung nötig.
- —Anerkennung: Karten anderer Bundesländer und ausländische amtliche Berechtigungen (z. B. deutscher Fischereischein) gelten bei Gegenseitigkeit, wenn der Hauptwohnsitz außerhalb NÖ bzw. Österreichs liegt – Voraussetzung: Fischerkartenabgabe + Verbandsbeitrag an den NÖ LFV entrichten.
06
Kosten
- Pflichtkurs (einmalig)
- 149,85 € (+ Kartenausstellungsgebühren, unsicher)
- Jährliche Abgabe + Verbandsbeitrag
- gesetzliche Basis 15 € + 5 € (2002), jährlich indexiert – aktuell grob 25–35 €/Jahr (unsicher, Zahlschein des NÖ LFV maßgeblich)
- Fischergastkarte
- 16 € (30 Tage)
- Lizenzen
- je Gewässer
07
Mindestalter & Jugend
- —Ab 14 Jahren ist eine eigene Fischerkarte/Gastkarte Pflicht.
- —Unter 14: keine eigene Karte nötig, aber eigene Lizenz und Fischen nur unter Aufsicht und in Anwesenheit einer volljährigen Person mit gültiger NÖ-Legitimation.
- —Kursbesuch (und damit Kartenerwerb) ab vollendetem 10. Lebensjahr.
08
Besonderheiten
- —Karte unbefristet, wird durch die jährliche Zahlung „aktiviert"; 40 % der Abgabe fließen an das Land NÖ.
- —Gastkarte strikt auf 30 Tage pro Kalenderjahr limitiert.
- —Vergleichsweise teurer Pflichtkurs, dafür nur ein Tag Präsenz.
- Gut zu wissen
- Karte unbefristet, jährlich per Zahlung zu aktivieren
09
Amtliche Quellen & Verbände
Weitere Bundesländer
Alle Angaben ohne Gewähr — zusammengestellt aus offiziellen Landesquellen und Verbänden, Stand Juli 2026. Maßgeblich sind die Landesfischereigesetze und die Auskünfte der zuständigen Behörden. Mit „(unsicher)“ markierte Angaben sind in den Quellen widersprüchlich.
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