Österreich
Keine Gastkarte ohne NachweisBurgenland.
Fischerkarte & Angelprüfung 2026
01
Auf einen Blick
- Benötigt
- Jahresfischereikarte (landesweit) oder Fischereigastkarte + Lizenz
- Prüfung/Kurs
- Ja (neu seit 2023) – schriftliche MC-Prüfung „fischereiliche Eignung"; Kurs optional (50 €)
- Online-Vorbereitung
- Nein (kein offizielles Online-Angebot ersichtlich)
- Touristen ohne Prüfung
- Nein – Gastkarte (15 €, 2 Monate) nur mit vorhandener Fischereikarte/EU-Berechtigung
- Deutscher Fischereischein
- Wichtig: gilt als Voraussetzung für die Gastkarte bzw. als Eignungsnachweis
- Mindestalter
- 14 für Prüfung und Karte; keine Kinder-/Jugendkarte (Begleitregelung unsicher)
- Prüfungsgebühr
- 50 €
02
Rechtsgrundlage & Zuständigkeit
- —Burgenländisches Fischereigesetz 2022 (Bgld. FischG 2022, LGBl. Nr. 1/2022) – jüngstes Fischereigesetz Österreichs, ersetzte das Gesetz von 1949.
- —Behörden: Bezirksverwaltungsbehörde (Kartenausstellung, Prüfungszulassung); Amt der Bgld. Landesregierung, Abteilung 4 (Kurse/Prüfungswesen); neu geschaffener Landesfischereiverband Burgenland.
03
Benötigte Dokumente
- —Jahresfischereikarte (landesweit gültig) ODER Fischereigastkarte + Lizenz des Fischereiausübungsberechtigten. Antrag mit Lichtbild und Eignungsnachweis bei der BH; unter 18 mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten.
04
Prüfung & Vorbereitung
- —Prüfungspflicht seit 01.01.2023 (Erstausstellung): schriftliche Multiple-Choice-Prüfung über die „fischereiliche Eignung"; Gebühr 50 €; Zulassungsantrag bei der BH spätestens 4 Wochen vor dem Termin.
- —Stoff: Wassertierkunde, Gewässerökologie, Weidgerechtigkeit, Gerätekunde, Bgld. FischG 2022, Umgang mit/Verarbeitung von Wassertieren, Tierschutz.
- —Vorbereitungskurs optional: 50 € inkl. Unterlagen (Unterlagen separat 20 €), mehrere Termine/Orte pro Jahr (Anmeldung bei Abteilung 4).
- —Alternativer Eignungsnachweis: Fischereikarte eines anderen Bundeslandes oder gleichwertige Berechtigung eines EU-Staates.
05
Gastkarten & Urlauber
Nur mit vorhandener Fischereikarte/EU-Berechtigung: 15 €, 2 Monate - ungeprüfte Touristen können nicht legal angeln
- —Strengste Gastregelung Österreichs: Die Fischereigastkarte (15 €, gilt 2 Monate, landesweit, Ausgabe durch Bewirtschafter) wird nur an Personen ausgegeben, die bereits eine gültige Fischereikarte eines anderen Bundeslandes oder eine gleichwertige EU-Berechtigung besitzen (deutscher Fischereischein zählt).
- —Völlig ungeprüfte Touristen können im Burgenland nicht legal angeln – anders als in Wien, NÖ, Steiermark und Kärnten.
06
Kosten
- Eignungsprüfung
- 50 € (optionaler Kurs 50 €, Unterlagen 20 €)
- Jahresfischereikarte (Abgabe)
- 25 €/Jahr oder 50 €/3 Jahre; Verlängerung durch Zahlung bis 1. März
- Fischereigastkarte
- 15 € (2 Monate)
- Lizenzen
- je Gewässer (z. B. Neusiedler See)
07
Mindestalter & Jugend
- —Mindestalter 14 Jahre für Prüfung und Karte.
- —Keine Jugend-/Kinderfischereikarte; eine ausdrückliche Begleit-/Mitangelregelung für unter 14-Jährige war nicht auffindbar (unsicher).
08
Besonderheiten
- —Übergangsregelung: Wer 2020–2022 mindestens einmal eine gültige Bgld. Jahresfischereikarte besaß, ist von der Prüfung befreit; Karten nach altem Recht gelten als Eignungsnachweis.
- —Jüngstes Fischereigesetz Österreichs; viele Details (z. B. Eisfischen) neu geregelt.
- Gut zu wissen
- Jüngstes Fischereigesetz Österreichs (2022); Übergangsbefreiung für Altkarten-Besitzer 2020-2022
09
Amtliche Quellen & Verbände
Weitere Bundesländer
Alle Angaben ohne Gewähr — zusammengestellt aus offiziellen Landesquellen und Verbänden, Stand Juli 2026. Maßgeblich sind die Landesfischereigesetze und die Auskünfte der zuständigen Behörden. Mit „(unsicher)“ markierte Angaben sind in den Quellen widersprüchlich.
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