Skip to content

Österreich

Keine Gastkarte ohne Nachweis

Burgenland.

Fischerkarte & Angelprüfung 2026

01

Auf einen Blick

Benötigt
Jahresfischereikarte (landesweit) oder Fischereigastkarte + Lizenz
Prüfung/Kurs
Ja (neu seit 2023) – schriftliche MC-Prüfung „fischereiliche Eignung"; Kurs optional (50 €)
Online-Vorbereitung
Nein (kein offizielles Online-Angebot ersichtlich)
Touristen ohne Prüfung
Nein – Gastkarte (15 €, 2 Monate) nur mit vorhandener Fischereikarte/EU-Berechtigung
Deutscher Fischereischein
Wichtig: gilt als Voraussetzung für die Gastkarte bzw. als Eignungsnachweis
Mindestalter
14 für Prüfung und Karte; keine Kinder-/Jugendkarte (Begleitregelung unsicher)
Prüfungsgebühr
50 €

02

Rechtsgrundlage & Zuständigkeit

  • Burgenländisches Fischereigesetz 2022 (Bgld. FischG 2022, LGBl. Nr. 1/2022) – jüngstes Fischereigesetz Österreichs, ersetzte das Gesetz von 1949.
  • Behörden: Bezirksverwaltungsbehörde (Kartenausstellung, Prüfungszulassung); Amt der Bgld. Landesregierung, Abteilung 4 (Kurse/Prüfungswesen); neu geschaffener Landesfischereiverband Burgenland.

03

Benötigte Dokumente

  • Jahresfischereikarte (landesweit gültig) ODER Fischereigastkarte + Lizenz des Fischereiausübungsberechtigten. Antrag mit Lichtbild und Eignungsnachweis bei der BH; unter 18 mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten.

04

Prüfung & Vorbereitung

  • Prüfungspflicht seit 01.01.2023 (Erstausstellung): schriftliche Multiple-Choice-Prüfung über die „fischereiliche Eignung"; Gebühr 50 €; Zulassungsantrag bei der BH spätestens 4 Wochen vor dem Termin.
  • Stoff: Wassertierkunde, Gewässerökologie, Weidgerechtigkeit, Gerätekunde, Bgld. FischG 2022, Umgang mit/Verarbeitung von Wassertieren, Tierschutz.
  • Vorbereitungskurs optional: 50 € inkl. Unterlagen (Unterlagen separat 20 €), mehrere Termine/Orte pro Jahr (Anmeldung bei Abteilung 4).
  • Alternativer Eignungsnachweis: Fischereikarte eines anderen Bundeslandes oder gleichwertige Berechtigung eines EU-Staates.

05

Gastkarten & Urlauber

Nur mit vorhandener Fischereikarte/EU-Berechtigung: 15 €, 2 Monate - ungeprüfte Touristen können nicht legal angeln

  • Strengste Gastregelung Österreichs: Die Fischereigastkarte (15 €, gilt 2 Monate, landesweit, Ausgabe durch Bewirtschafter) wird nur an Personen ausgegeben, die bereits eine gültige Fischereikarte eines anderen Bundeslandes oder eine gleichwertige EU-Berechtigung besitzen (deutscher Fischereischein zählt).
  • Völlig ungeprüfte Touristen können im Burgenland nicht legal angeln – anders als in Wien, NÖ, Steiermark und Kärnten.

06

Kosten

Eignungsprüfung
50 € (optionaler Kurs 50 €, Unterlagen 20 €)
Jahresfischereikarte (Abgabe)
25 €/Jahr oder 50 €/3 Jahre; Verlängerung durch Zahlung bis 1. März
Fischereigastkarte
15 € (2 Monate)
Lizenzen
je Gewässer (z. B. Neusiedler See)

07

Mindestalter & Jugend

  • Mindestalter 14 Jahre für Prüfung und Karte.
  • Keine Jugend-/Kinderfischereikarte; eine ausdrückliche Begleit-/Mitangelregelung für unter 14-Jährige war nicht auffindbar (unsicher).

08

Besonderheiten

  • Übergangsregelung: Wer 2020–2022 mindestens einmal eine gültige Bgld. Jahresfischereikarte besaß, ist von der Prüfung befreit; Karten nach altem Recht gelten als Eignungsnachweis.
  • Jüngstes Fischereigesetz Österreichs; viele Details (z. B. Eisfischen) neu geregelt.
Gut zu wissen
Jüngstes Fischereigesetz Österreichs (2022); Übergangsbefreiung für Altkarten-Besitzer 2020-2022

09

Amtliche Quellen & Verbände

Alle Angaben ohne Gewähr — zusammengestellt aus offiziellen Landesquellen und Verbänden, Stand Juli 2026. Maßgeblich sind die Landesfischereigesetze und die Auskünfte der zuständigen Behörden. Mit „(unsicher)“ markierte Angaben sind in den Quellen widersprüchlich.

Angaben nicht mehr aktuell? Korrektur melden