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Österreich

Gastkarte ohne Prüfung

Kärnten.

Fischerkarte & Angelprüfung 2026

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Auf einen Blick

Benötigt
Jahresfischerkarte oder Fischergastkarte + Angelkarte des Bewirtschafters
Prüfung/Kurs
Keine Prüfung (einziges Bundesland!) – nur 8-stündige Unterweisung (Anwesenheit)
Online-Vorbereitung
Entfällt (keine Prüfung)
Touristen ohne Prüfung
Ja – Gastkarte: 1 Woche 4 € / 4 Wochen 10 €, landesweit
Deutscher Fischereischein
Anerkennung + 4-h-Ergänzungskurs (Kärntner Recht) für die Jahreskarte
Mindestalter
Eigene Karte ab 14; 10–14 mit Karte+Aufsicht; 7–10 ohne Karte mit Aufsicht
Kosten Einstieg
Unterweisung 30–40 € + Erstausstellung ca. 63–83 € (bezirksabhängig, unsicher)

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Rechtsgrundlage & Zuständigkeit

  • Kärntner Fischereigesetz (K-FG).
  • Jahresfischerkarten: Bezirksverwaltungsbehörde (BH bzw. Magistrat) – zuständig ist die BH des Hauptwohnsitzes, ohne Kärntner Wohnsitz die BH der Antragstellung.
  • Verbände (privatrechtlich, führen die Unterweisungen durch): Kärntner Fischereivereinigung (KFV) und Landesfischereiverband Kärnten sowie Revierverbände/Vereine.

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Benötigte Dokumente

  • Jahresfischerkarte ODER Fischergastkarte + Angelkarte/Lizenz des Bewirtschafters + Lichtbildausweis.

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Prüfung & Vorbereitung

  • Kärnten ist das einzige österreichische Bundesland ohne Fischerprüfung. Für die Erstausstellung der Jahresfischerkarte genügt die schriftliche Bestätigung über die Teilnahme an einer mindestens 8-stündigen Unterweisung (§ 26 K-FG) – keine Prüfung, nur Anwesenheit.
  • Anbieter: KFV, LFV Kärnten, Revierverbände, Vereine; Kosten ca. 30–40 €.
  • Reform im Gange: Die Einführung einer echten Fischerprüfung ist politisch beschlossen, kam aber nicht wie geplant zum 01.01.2026 – Umsetzung verzögert (Änderung absehbar, Stand beobachten).

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Gastkarten & Urlauber

Ja, ohne Kurs/Prüfung: 1 Woche 4 € / 4 Wochen 10 € - günstigste Gastlösung Österreichs

  • Fischergastkarte: landesweit gültig, wahlweise 1 Woche (4 €) oder 4 Wochen (10 €) ab Ausfolgung, ohne Kurs/Prüfung; Formulare gibt die BH an Fischereiausübungsberechtigte aus, die sie an Gäste ausfolgen. Zusätzlich Angelkarte fürs Gewässer nötig. Österreichweit die günstigste Gastlösung.
  • Anerkennung für die Jahreskarte: Ausbildungen anderer Bundesländer/EWR-Staaten werden anerkannt (Gleichwertigkeitsverfahren) plus verpflichtender 4-stündiger Ergänzungskurs zum Kärntner Fischerei- und Naturschutzrecht. Ebenfalls anerkannt: 3 Jahre durchgehender Kartenbesitz eines anderen Bundeslandes/EU-Staats innerhalb der letzten 10 Jahre (+ 4-h-Kurs).
  • Achtung umgekehrt: Die Kärntner Unterweisung wird in Prüfungs-Bundesländern (z. B. Steiermark, Vorarlberg) häufig nicht anerkannt.

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Kosten

Unterweisung (8 h)
30–40 €
Erstausstellung Jahresfischerkarte
gesamt ca. 63–83 € je nach Bezirk (unsicher)
Fischerkartenabgabe
25 €/Jahr
Fischergastkarte
4 € (1 Woche) / 10 € (4 Wochen)
Angelkarten
je Gewässer

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Mindestalter & Jugend

  • Selbstständiges Fischen mit eigener Karte ab vollendetem 14. Lebensjahr (exakte Gesetzesformulierung unsicher).
  • 10–14 Jahre: Fischen mit gültiger Jahres-/Gastkarte + Angelkarte und unter Aufsicht einer eigenberechtigten Person.
  • 7–10 Jahre: ohne Jahresfischerkarte, wenn sie eine Angelkarte haben und eine eigenberechtigte Person mit gültiger Karte + Angelkarte beaufsichtigt.

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Besonderheiten

  • Letztes Bundesland ohne Prüfung – Prüfungseinführung in Vorbereitung, im Guide als „Änderung absehbar" behandeln.
  • Zwei parallel aktive Verbände (KFV und LFV Kärnten); ~10.000 ausgestellte Karten/Jahr.
  • Sehr günstige, unbürokratische Gastkarten – aber Anerkennungsprobleme der Kärntner Qualifikation in anderen Bundesländern.
Gut zu wissen
Kärntner Unterweisung wird in Prüfungs-Bundesländern oft nicht anerkannt; Rechtsänderung absehbar

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Amtliche Quellen & Verbände

Alle Angaben ohne Gewähr — zusammengestellt aus offiziellen Landesquellen und Verbänden, Stand Juli 2026. Maßgeblich sind die Landesfischereigesetze und die Auskünfte der zuständigen Behörden. Mit „(unsicher)“ markierte Angaben sind in den Quellen widersprüchlich.

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