Österreich
Gastkarte ohne PrüfungSteiermark.
Fischerkarte & Angelprüfung 2026
01
Auf einen Blick
- Benötigt
- Steirische Fischerkarte (landesweit, mit jährlicher Abgabe) oder Fischergastkarte + Lizenz
- Prüfung/Kurs
- Prüfung Pflicht (40 Fragen, 30 richtig, 2 h); kein Pflichtkurs – Selbststudium möglich
- Online-Vorbereitung
- Ja (kommerzielle Kurse); Prüfung in Präsenz bei der BH
- Touristen ohne Prüfung
- Ja – Gastkarte ohne Voraussetzungen: 4 Wochen, bezirksgebunden
- Deutscher Fischereischein
- Anerkennungsverfahren bei der BH für die reguläre Karte
- Mindestalter
- Prüfung ab 14; unter 14 Mitfischen in Begleitung
- Prüfungsgebühr
- 71,40 € (ermäßigt 52,90 €) + 6,20 € Zeugnis; nur 2 Termine/Jahr
02
Rechtsgrundlage & Zuständigkeit
- —Steiermärkisches Fischereigesetz 2000 (StFG).
- —Fischerkarten und Fischerprüfung: Bezirksverwaltungsbehörde (BH bzw. Magistrat Graz).
- —Interessenvertretung/Lernunterlagen: Landesfischereiverband Steiermark, Graz.
03
Benötigte Dokumente
- —Steirische Fischerkarte (namensgebunden, landesweit; nur gültig mit Nachweis der bezahlten jährlichen Fischerkartenabgabe) ODER Fischergastkarte + Lizenz (Erlaubnisschein) des Bewirtschafters.
04
Prüfung & Vorbereitung
- —Prüfungspflicht bei Erstausstellung: schriftlicher Single-Choice-Test, 40 Fragen (4 Gebiete à 10: Fischkunde/Hege; Gewässer-/Biotopkunde; Tierschutz/fischereiliche Praxis/Behandlung gefangener Fische; Rechtsvorschriften), 2 Stunden; bestanden ab 30 richtigen, wobei in keinem Gebiet 5+ Fragen falsch sein dürfen.
- —Nur 2 Termine pro Jahr (1. Freitag im April und im Oktober) bei der BH; Antrag bis spätestens 1. März bzw. 1. September.
- —Gebühr: 71,40 €, ermäßigt 52,90 € (bis 18, Pensionisten), + 6,20 € Zeugnisgebühr.
- —Kein Pflichtkurs – Selbststudium mit Leitfaden und Fragenkatalog des LFV Steiermark; kommerzielle Online-Kurse möglich, Prüfung immer Präsenz.
05
Gastkarten & Urlauber
Ja, ohne Voraussetzungen: 4 Wochen, bezirksgebunden (Preis variabel, oft in Lizenz inkludiert)
- —Fischergastkarte ohne jegliche Voraussetzung/Prüfung: gilt 4 Wochen, für bestimmte Fischwässer bzw. mit Lizenzen auch weitere Gewässer im selben Verwaltungsbezirk; Ausgabe direkt durch den Fischereiberechtigten (Selbstkosten ca. 3,30 €/Stück; Endpreis für Gäste variiert, oft in der Lizenz inkludiert (unsicher)).
- —Anerkennung: Prüfungszeugnisse anderer Bundesländer/Staaten können bei einer BH zur Ausstellung einer steirischen Fischerkarte vorgelegt werden. Die steirische Karte wird ihrerseits in Vorarlberg, Tirol, Wien und OÖ anerkannt. Fischerkarten anderer Bundesländer allein berechtigen in der Steiermark nicht zum Fischen – Gäste nehmen die Gastkarte.
06
Kosten
- Prüfung
- 71,40 € / erm. 52,90 € + 6,20 € Zeugnis
- Kartenausstellung
- Bundes-/Verwaltungsabgaben ca. 14,30–21 € (unsicher)
- Fischerkartenabgabe
- 29 €/Jahr (50 % Ermäßigung u. a. für Minderjährige, bestimmte Pensionisten, Menschen mit Behinderung)
- Fischergastkarte
- ca. 3,30 € Selbstkosten, Endpreis variabel (unsicher)
- Lizenzen
- je Gewässer
07
Mindestalter & Jugend
- —Prüfung ab 14 Jahren.
- —Kinder/Jugendliche bis 14 (sowie angemeldete Prüfungswerber) dürfen ohne eigene Fischerkarte fischen – nur in Begleitung und unter Aufsicht eines berechtigten Fischers mit gültiger Karte und gültiger Lizenz.
- —Keine eigene Jugendfischerkarte, aber 50 % Abgaben-Ermäßigung für Minderjährige.
08
Besonderheiten
- —Nur 2 Prüfungstermine jährlich mit langen Anmeldefristen – früh planen!
- —Sehr liberale Gastkarte (voraussetzungslos), aber bezirksgebunden; Fischerkarte gilt landesweit.
- Gut zu wissen
- Nur 2 Prüfungstermine/Jahr mit Anmeldefrist 1. März / 1. September - früh planen
09
Amtliche Quellen & Verbände
Weitere Bundesländer
Alle Angaben ohne Gewähr — zusammengestellt aus offiziellen Landesquellen und Verbänden, Stand Juli 2026. Maßgeblich sind die Landesfischereigesetze und die Auskünfte der zuständigen Behörden. Mit „(unsicher)“ markierte Angaben sind in den Quellen widersprüchlich.
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