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Österreich

Gastkarte ohne Prüfung

Steiermark.

Fischerkarte & Angelprüfung 2026

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Auf einen Blick

Benötigt
Steirische Fischerkarte (landesweit, mit jährlicher Abgabe) oder Fischergastkarte + Lizenz
Prüfung/Kurs
Prüfung Pflicht (40 Fragen, 30 richtig, 2 h); kein Pflichtkurs – Selbststudium möglich
Online-Vorbereitung
Ja (kommerzielle Kurse); Prüfung in Präsenz bei der BH
Touristen ohne Prüfung
Ja – Gastkarte ohne Voraussetzungen: 4 Wochen, bezirksgebunden
Deutscher Fischereischein
Anerkennungsverfahren bei der BH für die reguläre Karte
Mindestalter
Prüfung ab 14; unter 14 Mitfischen in Begleitung
Prüfungsgebühr
71,40 € (ermäßigt 52,90 €) + 6,20 € Zeugnis; nur 2 Termine/Jahr

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Rechtsgrundlage & Zuständigkeit

  • Steiermärkisches Fischereigesetz 2000 (StFG).
  • Fischerkarten und Fischerprüfung: Bezirksverwaltungsbehörde (BH bzw. Magistrat Graz).
  • Interessenvertretung/Lernunterlagen: Landesfischereiverband Steiermark, Graz.

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Benötigte Dokumente

  • Steirische Fischerkarte (namensgebunden, landesweit; nur gültig mit Nachweis der bezahlten jährlichen Fischerkartenabgabe) ODER Fischergastkarte + Lizenz (Erlaubnisschein) des Bewirtschafters.

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Prüfung & Vorbereitung

  • Prüfungspflicht bei Erstausstellung: schriftlicher Single-Choice-Test, 40 Fragen (4 Gebiete à 10: Fischkunde/Hege; Gewässer-/Biotopkunde; Tierschutz/fischereiliche Praxis/Behandlung gefangener Fische; Rechtsvorschriften), 2 Stunden; bestanden ab 30 richtigen, wobei in keinem Gebiet 5+ Fragen falsch sein dürfen.
  • Nur 2 Termine pro Jahr (1. Freitag im April und im Oktober) bei der BH; Antrag bis spätestens 1. März bzw. 1. September.
  • Gebühr: 71,40 €, ermäßigt 52,90 € (bis 18, Pensionisten), + 6,20 € Zeugnisgebühr.
  • Kein Pflichtkurs – Selbststudium mit Leitfaden und Fragenkatalog des LFV Steiermark; kommerzielle Online-Kurse möglich, Prüfung immer Präsenz.

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Gastkarten & Urlauber

Ja, ohne Voraussetzungen: 4 Wochen, bezirksgebunden (Preis variabel, oft in Lizenz inkludiert)

  • Fischergastkarte ohne jegliche Voraussetzung/Prüfung: gilt 4 Wochen, für bestimmte Fischwässer bzw. mit Lizenzen auch weitere Gewässer im selben Verwaltungsbezirk; Ausgabe direkt durch den Fischereiberechtigten (Selbstkosten ca. 3,30 €/Stück; Endpreis für Gäste variiert, oft in der Lizenz inkludiert (unsicher)).
  • Anerkennung: Prüfungszeugnisse anderer Bundesländer/Staaten können bei einer BH zur Ausstellung einer steirischen Fischerkarte vorgelegt werden. Die steirische Karte wird ihrerseits in Vorarlberg, Tirol, Wien und OÖ anerkannt. Fischerkarten anderer Bundesländer allein berechtigen in der Steiermark nicht zum Fischen – Gäste nehmen die Gastkarte.

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Kosten

Prüfung
71,40 € / erm. 52,90 € + 6,20 € Zeugnis
Kartenausstellung
Bundes-/Verwaltungsabgaben ca. 14,30–21 € (unsicher)
Fischerkartenabgabe
29 €/Jahr (50 % Ermäßigung u. a. für Minderjährige, bestimmte Pensionisten, Menschen mit Behinderung)
Fischergastkarte
ca. 3,30 € Selbstkosten, Endpreis variabel (unsicher)
Lizenzen
je Gewässer

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Mindestalter & Jugend

  • Prüfung ab 14 Jahren.
  • Kinder/Jugendliche bis 14 (sowie angemeldete Prüfungswerber) dürfen ohne eigene Fischerkarte fischen – nur in Begleitung und unter Aufsicht eines berechtigten Fischers mit gültiger Karte und gültiger Lizenz.
  • Keine eigene Jugendfischerkarte, aber 50 % Abgaben-Ermäßigung für Minderjährige.

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Besonderheiten

  • Nur 2 Prüfungstermine jährlich mit langen Anmeldefristen – früh planen!
  • Sehr liberale Gastkarte (voraussetzungslos), aber bezirksgebunden; Fischerkarte gilt landesweit.
Gut zu wissen
Nur 2 Prüfungstermine/Jahr mit Anmeldefrist 1. März / 1. September - früh planen

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Amtliche Quellen & Verbände

Alle Angaben ohne Gewähr — zusammengestellt aus offiziellen Landesquellen und Verbänden, Stand Juli 2026. Maßgeblich sind die Landesfischereigesetze und die Auskünfte der zuständigen Behörden. Mit „(unsicher)“ markierte Angaben sind in den Quellen widersprüchlich.

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