Österreich
Gastkarte ohne PrüfungOberösterreich.
Fischerkarte & Angelprüfung 2026
01
Auf einen Blick
- Benötigt
- Oö. Fischerkarte + Jahresfischerkarten-Abgabe (32 €/Jahr) + Lizenz des Bewirtschafters
- Prüfung/Kurs
- Ja – Unterweisung (mind. 10 h) + Fischerprüfung (27 MC-Fragen, 17 richtig)
- Online-Vorbereitung
- Ja – Online-Kurs ersetzt seit 12/2020 die Präsenz-Unterweisung; Prüfung in Präsenz
- Touristen ohne Prüfung
- Ja – Gastfischerkarte: 20 €, 3 Wochen, max. 2×/Jahr, ab 12
- Deutscher Fischereischein
- Anerkannt (bei Auslandswohnsitz) – zusätzlich JFK-Abgabe zahlen
- Mindestalter
- Eigene Karte ab 12; unter 12 „Mitfischen" in Begleitung
- Erstausstellung
- Gesamtpaket 135 €
02
Rechtsgrundlage & Zuständigkeit
- —Oö. Fischereigesetz 2020 (LGBl. Nr. 41/2020, in Kraft seit 06.05.2020).
- —Zuständig: Oö. Landesfischereiverband (LFV OÖ), Körperschaft öffentlichen Rechts, Linz – stellt Fischerkarten aus und organisiert die Prüfung.
03
Benötigte Dokumente
- —1. Oö. Fischerkarte (unbefristetes Dokument) –
- —2. plus jährliche Jahresfischerkarten-Abgabe („JFK-Abgabe", Zahlschein-/Registrierungssystem; das alte Lizenzbuch wurde 2020 abgeschafft) –
- —3. plus Lizenz/Erlaubnisschein des Gewässerbewirtschafters.
04
Prüfung & Vorbereitung
- —Pflicht: Unterweisung (Fischerkurs, mind. 10 Stunden, organisiert von den Fischereirevieren) + positive Fischerprüfung.
- —Prüfungsformat: schriftlicher Multiple-Choice-Test, 27 Fragen (zufällig aus ~399 Fragen, 4 Fachgebiete, je 3 Antwortoptionen), mind. 17 richtig; Termine ganzjährig in den Revieren.
- —Online: Seit Dezember 2020 ersetzt der mit dem LFV OÖ kooperierende Online-Kurs (Fishing-King) die 10-Stunden-Präsenzunterweisung; die Prüfung selbst bleibt Präsenz. Kostenloser „Online-Trainer" und Verbands-App „Fische OÖ" verfügbar.
05
Gastkarten & Urlauber
Ja, ohne Prüfung: 20 €, 3 Wochen, max. 2x/Jahr, ab 12
- —Gastfischerkarte: 20 €, gültig 3 Wochen, ab 12 Jahren, ohne Prüfung, maximal 2 Stück pro Person und Kalenderjahr, nur mit amtlichem Lichtbildausweis gültig.
- —Anerkennung: Gültige amtliche Fischereilegitimationen mit Foto aus anderen Bundesländern oder – bei Wohnsitz im Ausland – aus dem Ausland (z. B. deutscher Fischereischein) werden der Oö. Jahresfischerkarte gleichgestellt; zusätzlich ist die JFK-Abgabe zu zahlen. Nicht-deutschsprachige Dokumente brauchen eine beglaubigte Übersetzung.
06
Kosten
- Erstausstellung (Unterweisung, Unterlagen, Prüfung, Gebühren, Karte)
- 135 €
- Jahresfischerkarten-Abgabe
- 32 €/Jahr (Stand 2025)
- Gastfischerkarte
- 20 € / 3 Wochen
- Gewässerlizenzen
- je nach Revier (z. B. Donau-Tageskarte 8 €; Salzkammergutseen deutlich teurer)
07
Mindestalter & Jugend
- —Fischerkarte ab vollendetem 12. Lebensjahr (mit Unterweisung + Prüfung).
- —Kinder unter 12 (und Menschen mit Beeinträchtigung) dürfen kostenlos in Begleitung einer aufsichtsberechtigten Person mit Fischerkarte und Lizenz „mitfischen" – ohne eigene Karte.
08
Besonderheiten
- —Modernisierung 2020: Lizenzbuch abgeschafft, Zahlschein-/Registrierungssystem mit persönlicher ID beim LFV; Digitalisierung der Fischerkarte läuft.
- —OÖ erkennt fremde Karten großzügig an; die umgekehrte Anerkennung der OÖ-Karte in anderen Bundesländern ist teils offen.
- Gut zu wissen
- Prüfungstermine ganzjährig in den Revieren; kostenloser Online-Trainer des Verbands
09
Amtliche Quellen & Verbände
Weitere Bundesländer
Alle Angaben ohne Gewähr — zusammengestellt aus offiziellen Landesquellen und Verbänden, Stand Juli 2026. Maßgeblich sind die Landesfischereigesetze und die Auskünfte der zuständigen Behörden. Mit „(unsicher)“ markierte Angaben sind in den Quellen widersprüchlich.
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