Skip to content

Österreich

Gastkarte ohne Prüfung

Oberösterreich.

Fischerkarte & Angelprüfung 2026

01

Auf einen Blick

Benötigt
Oö. Fischerkarte + Jahresfischerkarten-Abgabe (32 €/Jahr) + Lizenz des Bewirtschafters
Prüfung/Kurs
Ja – Unterweisung (mind. 10 h) + Fischerprüfung (27 MC-Fragen, 17 richtig)
Online-Vorbereitung
Ja – Online-Kurs ersetzt seit 12/2020 die Präsenz-Unterweisung; Prüfung in Präsenz
Touristen ohne Prüfung
Ja – Gastfischerkarte: 20 €, 3 Wochen, max. 2×/Jahr, ab 12
Deutscher Fischereischein
Anerkannt (bei Auslandswohnsitz) – zusätzlich JFK-Abgabe zahlen
Mindestalter
Eigene Karte ab 12; unter 12 „Mitfischen" in Begleitung
Erstausstellung
Gesamtpaket 135 €

02

Rechtsgrundlage & Zuständigkeit

  • Oö. Fischereigesetz 2020 (LGBl. Nr. 41/2020, in Kraft seit 06.05.2020).
  • Zuständig: Oö. Landesfischereiverband (LFV OÖ), Körperschaft öffentlichen Rechts, Linz – stellt Fischerkarten aus und organisiert die Prüfung.

03

Benötigte Dokumente

  • 1. Oö. Fischerkarte (unbefristetes Dokument) –
  • 2. plus jährliche Jahresfischerkarten-Abgabe („JFK-Abgabe", Zahlschein-/Registrierungssystem; das alte Lizenzbuch wurde 2020 abgeschafft) –
  • 3. plus Lizenz/Erlaubnisschein des Gewässerbewirtschafters.

04

Prüfung & Vorbereitung

  • Pflicht: Unterweisung (Fischerkurs, mind. 10 Stunden, organisiert von den Fischereirevieren) + positive Fischerprüfung.
  • Prüfungsformat: schriftlicher Multiple-Choice-Test, 27 Fragen (zufällig aus ~399 Fragen, 4 Fachgebiete, je 3 Antwortoptionen), mind. 17 richtig; Termine ganzjährig in den Revieren.
  • Online: Seit Dezember 2020 ersetzt der mit dem LFV OÖ kooperierende Online-Kurs (Fishing-King) die 10-Stunden-Präsenzunterweisung; die Prüfung selbst bleibt Präsenz. Kostenloser „Online-Trainer" und Verbands-App „Fische OÖ" verfügbar.

05

Gastkarten & Urlauber

Ja, ohne Prüfung: 20 €, 3 Wochen, max. 2x/Jahr, ab 12

  • Gastfischerkarte: 20 €, gültig 3 Wochen, ab 12 Jahren, ohne Prüfung, maximal 2 Stück pro Person und Kalenderjahr, nur mit amtlichem Lichtbildausweis gültig.
  • Anerkennung: Gültige amtliche Fischereilegitimationen mit Foto aus anderen Bundesländern oder – bei Wohnsitz im Ausland – aus dem Ausland (z. B. deutscher Fischereischein) werden der Oö. Jahresfischerkarte gleichgestellt; zusätzlich ist die JFK-Abgabe zu zahlen. Nicht-deutschsprachige Dokumente brauchen eine beglaubigte Übersetzung.

06

Kosten

Erstausstellung (Unterweisung, Unterlagen, Prüfung, Gebühren, Karte)
135 €
Jahresfischerkarten-Abgabe
32 €/Jahr (Stand 2025)
Gastfischerkarte
20 € / 3 Wochen
Gewässerlizenzen
je nach Revier (z. B. Donau-Tageskarte 8 €; Salzkammergutseen deutlich teurer)

07

Mindestalter & Jugend

  • Fischerkarte ab vollendetem 12. Lebensjahr (mit Unterweisung + Prüfung).
  • Kinder unter 12 (und Menschen mit Beeinträchtigung) dürfen kostenlos in Begleitung einer aufsichtsberechtigten Person mit Fischerkarte und Lizenz „mitfischen" – ohne eigene Karte.

08

Besonderheiten

  • Modernisierung 2020: Lizenzbuch abgeschafft, Zahlschein-/Registrierungssystem mit persönlicher ID beim LFV; Digitalisierung der Fischerkarte läuft.
  • OÖ erkennt fremde Karten großzügig an; die umgekehrte Anerkennung der OÖ-Karte in anderen Bundesländern ist teils offen.
Gut zu wissen
Prüfungstermine ganzjährig in den Revieren; kostenloser Online-Trainer des Verbands

09

Amtliche Quellen & Verbände

Alle Angaben ohne Gewähr — zusammengestellt aus offiziellen Landesquellen und Verbänden, Stand Juli 2026. Maßgeblich sind die Landesfischereigesetze und die Auskünfte der zuständigen Behörden. Mit „(unsicher)“ markierte Angaben sind in den Quellen widersprüchlich.

Angaben nicht mehr aktuell? Korrektur melden