Schweiz
SaNa, Patente & Freiangeln
Angeln in der Schweiz 2026
Die Fischereihoheit liegt bei den 26 Kantonen — der Bund setzt nur den Rahmen. Für Patente über einen Monat braucht es den SaNa-Sachkundenachweis; Touristen angeln mit Kurzpatenten bis 1 Monat ganz ohne SaNa, und an vielen großen Seen gilt vom Ufer aus das patentfreie Freiangelrecht.
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Auf einen Blick
- System
- Fischereihoheit bei den 26 Kantonen (Patent- oder Revier-/Pachtsystem); der Bund setzt den Rahmen (BGF, Tierschutz)
- SaNa-Sachkundenachweis
- Sachkunde-Nachweis Pflicht für Patente länger als 1 Monat (seit 2009); Kurs mind. 5 h (Theorie auch online), digitale Erfolgskontrolle, einmalig ca. 100-150 CHF, lebenslang, schweizweit gültig
- Touristen & Kurzpatente
- Kurzpatente bis 1 Monat OHNE SaNa (Tag ca. 20-36 CHF, Woche ca. 60-120 CHF); Kauf online/per App in den meisten Kantonen
- Freiangelrecht
- An vielen grossen Seen (Zürichsee, Bodensee, Vierwaldstättersee, Genfersee u. a.) patentfrei vom Ufer: 1 Rute, 1 Köder, Einfachhaken ohne Widerhaken, Naturköder
- Deutscher Fischereischein
- Deutsche Fischerprüfung kann per Antrag gegen einen SaNa-Ausweis getauscht werden (30/40 CHF)
- Tierschutzregeln
- Strenger als DE/AT: Widerhaken grundsätzlich verboten (Ausnahmen nur mit SaNa in Seen), Lebendköderfisch verboten, gezieltes Catch & Release verboten, Fangstatistik-Pflichten
- Jahrespatente
- je Kanton ca. 80-350 CHF; verbreitete Auswärtigen-Zuschläge (SG doppelt, GE +50 %)
- Mindestalter
- kantonal geregelt; SaNa-Kurs ab ca. 10 empfohlen, eigene Patente oft ab 12
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Der Sachkunde-Nachweis (SaNa)
Auf einen Blick
- Wer braucht den SaNa?
- Wer ein Patent/eine Bewilligung länger als 1 Monat lösen will (VBGF Art. 5a, seit 2009)
- Wer nicht?
- Tages-/Wochenpatent-Angler, Gastfischer, Freiangler
- Kurs
- mind. 5 h (Theorie ab 3 h auch online, Praxis vor Ort); digitale Erfolgskontrolle
- Kosten
- ca. 100–150 CHF gesamt (36 CHF Administrationsgebühr + Kursgebühr + Lehrmittel)
- Gültigkeit
- Einmalig, lebenslang, in der ganzen Schweiz anerkannt
- Deutsche Fischerprüfung
- Kann als gleichwertig anerkannt und gegen einen SaNa-Ausweis getauscht werden
1. Rechtsrahmen
- —Bundesgesetz über die Fischerei (BGF, SR 923.0) und Verordnung zum BGF (VBGF, SR 923.01); dazu Tierschutzgesetz/Tierschutzverordnung (TSchV Art. 23).
- —Die Fischereihoheit liegt bei den Kantonen (Fischereiregal) – der Bund setzt den Rahmen (Artenschutz, Tierschutz, Mindestanforderungen an die Fangberechtigung).
- —SaNa-Pflicht (VBGF Art. 5a, seit 01.01.2009): Wer ein Fischereipatent oder eine Bewilligung mit einer Gültigkeit von mehr als einem Monat lösen will, muss den Sachkunde-Nachweis vorlegen.
- —Ausgenommen: Tages- und Wochenpatente (allgemein Kurzpatente bis 1 Monat), Gastfischer und patentfreies Fischen (Freiangelrecht). Einzelne Kantone/Gewässer verlangen den SaNa strenger (z. B. Bodensee-Obersee-Patente – unsicher, ob auch für Kurzpatente).
2. Der SaNa-Kurs
- —Träger: Netzwerk Anglerausbildung (anglerausbildung.ch) – Zusammenschluss von Bund, Kantonen und Schweizerischem Fischerei-Verband (SFV).
- —Formate: Standardkurs mind. 5 Stunden; Varianten: Theoriekurs vor Ort (mind. 3 h), Online-Theoriekurs (mind. 3 h per Video-Meeting), ergänzender Praxiskurs vor Ort (mind. 2 h). Verbreitet: Teil 1 online, Teil 2 vor Ort mit Erfolgskontrolle.
- —Erfolgskontrolle: am Kursende, ausschließlich digital (eigenes Smartphone/Tablet/Laptop), Ergebnis sofort; bei Bestehen sofort digitaler SaNa-Ausweis. Fragenkatalog ca. 150 Fragen, davon 50 gestellt, mind. 40 richtig (inoffizielle Angabe, unsicher).
- —Inhalte: u. a. tierschutzgerechter Umgang, fachgerechtes Betäuben/Töten, Arten- und Gewässerkunde, Rechtsgrundlagen.
3. Kosten & Ausweis
- —Der SaNa gilt lebenslang und wird in allen Kantonen anerkannt, die ihn verlangen. Wichtig: SaNa ≠ Patent – der SaNa ist der Sachkundenachweis, das (kostenpflichtige) kantonale Patent das Fischereirecht am Gewässer.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Administrationsgebühr (Netzwerk) | 36 CHF (seit 01.01.2026) |
| Kursgebühr (Instruktor) | typ. ca. 50–80 CHF (anbieterabhängig) |
| Lehrmittel (obligatorisch) | zusätzlich |
| Gesamt realistisch | ca. 100–150 CHF |
| Ersatz/Ausstellung Ausweis | 40 CHF physisch (Karte) / 30 CHF digital (PDF) |
4. Anerkennung ausländischer Prüfungen
- —Ausländische Fischereiprüfungen – z. B. die deutsche staatliche Fischerprüfung – können als gleichwertig anerkannt und gegen einen SaNa-Ausweis getauscht werden: Antrag beim Netzwerk Anglerausbildung (Formular + Kopie Prüfungszeugnis + ID), Gebühr 30 CHF (digital) / 40 CHF (Karte). Kein Automatismus – Antrag nötig.
- —Umgekehrt: Baden-Württemberg erkennt den SaNa als gleichwertig an; Bayern mit zusätzlichem 3-h-Rechtskundekurs (Randnotiz für Grenzgänger).
5. Mindestalter
- —Kein bundesweites Mindestalter – der SaNa-Kurs wird ab ca. 10 Jahren empfohlen; faktisch brauchen Jugendliche den SaNa ab ca. 12, sobald sie ein eigenes Jahres-/Monatspatent wollen (kantonsabhängig, unsicher). Details regeln die Kantone (siehe [Kantone & Patente](kantone.md)).
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Kantone, Patente & Preise
Zwei Systeme
- —Merkregel: Seen laufen oft über Kantonspatente, Flüsse und Bäche in Pachtkantonen über die Vereine/Pächter.
| System | Funktionsweise | Typische Kantone |
|---|---|---|
| Patentsystem | Der Kanton verkauft direkt Patente (Jahr/Monat/Woche/Tag) für seine Patentgewässer | Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Ob-/Nidwalden, Glarus, Zug, Freiburg, Graubünden, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf, Jura (Mischsysteme verbreitet, Zuordnung in Randfällen unsicher) |
| Revier-/Pachtsystem | Der Kanton verpachtet Fließgewässer(strecken) ~8 Jahre an Vereine/Private; Zugang über Tages-/Jahreskarten des Pächters | Zürich (Flüsse; Seen = Patent), Aargau, Thurgau (teils), St. Gallen (Binnengewässer; große Seen = Patent), Schaffhausen, beide Basel, Appenzell, Solothurn (teils) (Details unsicher) |
Beispielkantone mit Preisen (2025/2026)
- —Auswärtigen-Zuschläge sind verbreitet (SG doppelt, GE +50 %, LU/TI/VD eigene Sätze).
| Kanton | Wichtige Angebote |
|---|---|
| Zürich | Ab 2026: Jahres-Seepatent 150 CHF (Ufer), Modul Boot +170 CHF, Gästekarten-Zusatz +60 CHF; Jugendpatente (10–18) reduziert. Keine Tages-/Wochenpatente des Kantons – Alternative: Freiangelrecht oder Pächter-Tageskarten an Flüssen (unsicher) |
| Bern | Jahrespatent 250 CHF + Hegebeitrag 50 CHF (entfällt für BKFV-Mitglieder); Monat 180, Woche 100, Tag 32 CHF. SaNa für Jahres-/Monatspatent, Tag/Woche ohne |
| Luzern | Patente ab 12 Jahren via Kantons-App; Jahrespatente nur mit SaNa; Beispiel Sempachersee: Jahrespatent Schleppfischen 185 CHF (Einwohner) / 270 CHF (Auswärtige) |
| St. Gallen | Patentgewässer: Bodensee, Walensee, Zürichsee, Alpenrhein (Webshop/Gemeinden); übrige Gewässer verpachtet (Pächter-Tageskarten, z. B. Sitter 40 CHF + Depot). Keine Kantonstagespatente für die großen Seen; Auswärtige zahlen doppelte Patentpreise |
| Graubünden | Saison 235, Monat 181, Halbmonat 149, Woche 98, Tag 36 CHF (2025, inkl. Kanzleigebühr). SaNa für Saison/Monat; Halbmonat/Woche/Tag ohne |
| Tessin | Touristenpatent: 2 Tage 60 / 7 Tage 120 CHF – ohne SaNa. Jahrespatent ca. 170 CHF (Einwohner) bzw. 350 CHF + 50 Fonds (Auswärtige) (unsicher); App „Pesca TI" |
| Waadt | Flüsse: Jahr 150 CHF (Minderjährige 75), Woche 60/30, Tag 20/10 CHF; Auswärtigen-Sätze höher (unsicher); Jahrespermis mit SaNa; Kurzpermis online druckbar |
| Genf | Flüsse: Jahr 80 CHF (Kinder 40); Genfersee: Jahrespermis 140 CHF, Monats-„gambe" 36/18 CHF; Nicht-Genfer +50 % auf Seepatente; App „Pêche GE" |
Grenzgewässer
- —Bodensee: Obersee international bewirtschaftet (IBKF) – Schweizer Patente gelten für den Schweizer Teil (SG/TG); Untersee: Zuständigkeit Thurgau, Karten via jfv.tg.ch/App; für Auswärtige teils nur Monatskarten (unsicher).
- —Genfersee: Interkantonales Konkordat VD/VS/GE + Abstimmung mit Frankreich; Permis im Wohnsitzkanton lösen; Genfer Patente mit Auswärtigen-Zuschlag.
- —Doubs (Jura): Auf der Grenzstrecke spezielles französisch-schweizerisches Patent („Francosuisse"); strenge Schutzbestimmungen.
Jugendregelungen (Beispiele)
- —Bern: Jugendkarte vergünstigt bis Ende des Jahres des 16. Geburtstags; unter 10 nur in Begleitung einer patentberechtigten Person ab 16.
- —Luzern: Patente ab vollendetem 12. Altersjahr.
- —Zürich: vergünstigte Jugendpatente ca. 10–18.
- —Tessin: Kinder unter 14 in Begleitung eines erwachsenen Patentinhabers; eigenes Patent ab 18 mit SaNa (Jugendpatente darunter, unsicher).
- —Genfersee-Konkordat: unter 14 bestimmte Techniken vom Ufer nur in Begleitung eines Permis-Inhabers.
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Freiangelrecht, Touristen & Tierschutzregeln
1. Freiangelrecht – Angeln ganz ohne Patent
- —An bestimmten (meist großen) Seen darf ohne Patent und ohne SaNa vom freien Ufer aus gefischt werden – mit strengen Auflagen:
- —nur eine Rute/Schnur mit einem einzigen Köder,
- —Einfachhaken ohne Widerhaken, Naturköder (keine Köderfische, keine Kunstköder, kein Stahlvorfach),
- —keine Hegene (mehrere Anbisstellen), kein Schlepp-/Boots-/Spinnfischen.
- —Gewässer-Beispiele:
| Gewässer | Regelung |
|---|---|
| Zürichsee, Greifensee, Pfäffikersee, Türlersee (ZH) | Freiangelrecht vom trockenen Ufer (ab 2026 offiziell präzisiert) |
| Bodensee-Obersee (SG/TG) | vom Ufer mit einer Rute, Schwimmer, einfacher Angel, Naturköder (außer Köderfisch) |
| Walensee | analog Zürichsee |
| Vierwaldstättersee („freie Fischenz") | einfache Rute von öffentlich zugänglichen Ufern/Brücken/Stegen; Einfachhaken ohne Widerhaken, Naturköder; in der Stadt Luzern teils nur 01.05.–30.09. |
| Sempachersee | analoge Freiangel-Regeln (Kanton Luzern) |
| Genfersee | „Pêche libre" mit einer Schwimmerrute (fixer Schwimmer, Einfachhaken); zusätzlich 2 Köderfischflaschen erlaubt |
2. Touristen & Kurzaufenthalte
- —Kernbotschaft: Urlauber brauchen keinen SaNa, solange sie Kurzpatente bis max. 1 Monat lösen oder das Freiangelrecht nutzen.
- —Praktisches Vorgehen:
- —1. Kanton wählen, Kurzpatent online im kantonalen Webshop/App kaufen (GR: shop-ajf.gr.ch; LU: Patent-App; VD: online ausdruckbar; TI: App „Pesca TI" oder Tourismusbüros; BE: Verkaufsstellen/online).
- —2. Ausweis mitführen; kantonale Vorschriften (Schonzeiten, Mindestmaße, Fangstatistik) beachten.
- —Beispiel-Kurzpatentpreise: Bern Tag 32 / Woche 100 CHF · Graubünden Tag 36 / Woche 98 CHF · Tessin 2 Tage 60 / 7 Tage 120 CHF · Waadt Tag 20 / Woche 60 CHF · Aargau (Hallwilersee) Tag 20 / Woche 60 CHF.
- —Achtung: Zürich und St. Gallen geben für ihre großen Seen keine Tagespatente aus – dort bleibt Touristen nur Freiangelrecht, Pächter-Tageskarten an Flüssen oder (ZH ab 2026) die Gästekarte eines Patentinhabers.
3. Tierschutzregeln (bundesweit – strenger als in Deutschland/Österreich)
| Regel | Inhalt |
|---|---|
| Widerhaken-Verbot | Grundsätzlich verboten (TSchV Art. 23); Kantone dürfen nur SaNa-Inhabern und Berufsfischern Widerhaken in Seen/Stauhaltungen erlauben. In Fließgewässern und beim Freiangeln praktisch immer widerhakenlos; ohne SaNa generell verboten |
| Lebendköderfisch-Verbot | Grundsätzlich verboten; enge kantonale Ausnahmen (einheimische Arten, Anköderung nur am Maul); ohne SaNa nie erlaubt. Auch Lebendhälterung (Setzkescher) ist ohne SaNa verboten |
| Catch & Release | Gezieltes C&R (Fangen mit von vornherein feststehender Zurücksetz-Absicht) ist aus Tierschutzgründen verboten; erlaubt/geboten ist das Zurücksetzen untermaßiger, geschonter oder geschützter Fische |
| Töten | Speisefische sind sofort fachgerecht zu betäuben und zu töten (Kerninhalt des SaNa) |
| Fangstatistik | In vielen Kantonen Pflicht (ZH ab 2026 Einzelfang-Erfassung sofort nach Fang; GR/TI Fangbüchlein) |
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Amtliche Quellen & Verbände
Alle Angaben ohne Gewähr — zusammengestellt aus offiziellen Quellen (BAFU, Kantone, anglerausbildung.ch), Stand Juli 2026. Preise ändern sich jährlich; maßgeblich sind die kantonalen Fischereiverwaltungen.
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