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Schweiz

SaNa, Patente & Freiangeln

Angeln in der Schweiz 2026

Die Fischereihoheit liegt bei den 26 Kantonen — der Bund setzt nur den Rahmen. Für Patente über einen Monat braucht es den SaNa-Sachkundenachweis; Touristen angeln mit Kurzpatenten bis 1 Monat ganz ohne SaNa, und an vielen großen Seen gilt vom Ufer aus das patentfreie Freiangelrecht.

26 KantoneSaNa seit 2009Stand Juli 2026

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Auf einen Blick

System
Fischereihoheit bei den 26 Kantonen (Patent- oder Revier-/Pachtsystem); der Bund setzt den Rahmen (BGF, Tierschutz)
SaNa-Sachkundenachweis
Sachkunde-Nachweis Pflicht für Patente länger als 1 Monat (seit 2009); Kurs mind. 5 h (Theorie auch online), digitale Erfolgskontrolle, einmalig ca. 100-150 CHF, lebenslang, schweizweit gültig
Touristen & Kurzpatente
Kurzpatente bis 1 Monat OHNE SaNa (Tag ca. 20-36 CHF, Woche ca. 60-120 CHF); Kauf online/per App in den meisten Kantonen
Freiangelrecht
An vielen grossen Seen (Zürichsee, Bodensee, Vierwaldstättersee, Genfersee u. a.) patentfrei vom Ufer: 1 Rute, 1 Köder, Einfachhaken ohne Widerhaken, Naturköder
Deutscher Fischereischein
Deutsche Fischerprüfung kann per Antrag gegen einen SaNa-Ausweis getauscht werden (30/40 CHF)
Tierschutzregeln
Strenger als DE/AT: Widerhaken grundsätzlich verboten (Ausnahmen nur mit SaNa in Seen), Lebendköderfisch verboten, gezieltes Catch & Release verboten, Fangstatistik-Pflichten
Jahrespatente
je Kanton ca. 80-350 CHF; verbreitete Auswärtigen-Zuschläge (SG doppelt, GE +50 %)
Mindestalter
kantonal geregelt; SaNa-Kurs ab ca. 10 empfohlen, eigene Patente oft ab 12

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Der Sachkunde-Nachweis (SaNa)

Auf einen Blick

Wer braucht den SaNa?
Wer ein Patent/eine Bewilligung länger als 1 Monat lösen will (VBGF Art. 5a, seit 2009)
Wer nicht?
Tages-/Wochenpatent-Angler, Gastfischer, Freiangler
Kurs
mind. 5 h (Theorie ab 3 h auch online, Praxis vor Ort); digitale Erfolgskontrolle
Kosten
ca. 100–150 CHF gesamt (36 CHF Administrationsgebühr + Kursgebühr + Lehrmittel)
Gültigkeit
Einmalig, lebenslang, in der ganzen Schweiz anerkannt
Deutsche Fischerprüfung
Kann als gleichwertig anerkannt und gegen einen SaNa-Ausweis getauscht werden

1. Rechtsrahmen

  • Bundesgesetz über die Fischerei (BGF, SR 923.0) und Verordnung zum BGF (VBGF, SR 923.01); dazu Tierschutzgesetz/Tierschutzverordnung (TSchV Art. 23).
  • Die Fischereihoheit liegt bei den Kantonen (Fischereiregal) – der Bund setzt den Rahmen (Artenschutz, Tierschutz, Mindestanforderungen an die Fangberechtigung).
  • SaNa-Pflicht (VBGF Art. 5a, seit 01.01.2009): Wer ein Fischereipatent oder eine Bewilligung mit einer Gültigkeit von mehr als einem Monat lösen will, muss den Sachkunde-Nachweis vorlegen.
  • Ausgenommen: Tages- und Wochenpatente (allgemein Kurzpatente bis 1 Monat), Gastfischer und patentfreies Fischen (Freiangelrecht). Einzelne Kantone/Gewässer verlangen den SaNa strenger (z. B. Bodensee-Obersee-Patente – unsicher, ob auch für Kurzpatente).

2. Der SaNa-Kurs

  • Träger: Netzwerk Anglerausbildung (anglerausbildung.ch) – Zusammenschluss von Bund, Kantonen und Schweizerischem Fischerei-Verband (SFV).
  • Formate: Standardkurs mind. 5 Stunden; Varianten: Theoriekurs vor Ort (mind. 3 h), Online-Theoriekurs (mind. 3 h per Video-Meeting), ergänzender Praxiskurs vor Ort (mind. 2 h). Verbreitet: Teil 1 online, Teil 2 vor Ort mit Erfolgskontrolle.
  • Erfolgskontrolle: am Kursende, ausschließlich digital (eigenes Smartphone/Tablet/Laptop), Ergebnis sofort; bei Bestehen sofort digitaler SaNa-Ausweis. Fragenkatalog ca. 150 Fragen, davon 50 gestellt, mind. 40 richtig (inoffizielle Angabe, unsicher).
  • Inhalte: u. a. tierschutzgerechter Umgang, fachgerechtes Betäuben/Töten, Arten- und Gewässerkunde, Rechtsgrundlagen.

3. Kosten & Ausweis

  • Der SaNa gilt lebenslang und wird in allen Kantonen anerkannt, die ihn verlangen. Wichtig: SaNa ≠ Patent – der SaNa ist der Sachkundenachweis, das (kostenpflichtige) kantonale Patent das Fischereirecht am Gewässer.
PostenBetrag
Administrationsgebühr (Netzwerk)36 CHF (seit 01.01.2026)
Kursgebühr (Instruktor)typ. ca. 50–80 CHF (anbieterabhängig)
Lehrmittel (obligatorisch)zusätzlich
Gesamt realistischca. 100–150 CHF
Ersatz/Ausstellung Ausweis40 CHF physisch (Karte) / 30 CHF digital (PDF)

4. Anerkennung ausländischer Prüfungen

  • Ausländische Fischereiprüfungen – z. B. die deutsche staatliche Fischerprüfung – können als gleichwertig anerkannt und gegen einen SaNa-Ausweis getauscht werden: Antrag beim Netzwerk Anglerausbildung (Formular + Kopie Prüfungszeugnis + ID), Gebühr 30 CHF (digital) / 40 CHF (Karte). Kein Automatismus – Antrag nötig.
  • Umgekehrt: Baden-Württemberg erkennt den SaNa als gleichwertig an; Bayern mit zusätzlichem 3-h-Rechtskundekurs (Randnotiz für Grenzgänger).

5. Mindestalter

  • Kein bundesweites Mindestalter – der SaNa-Kurs wird ab ca. 10 Jahren empfohlen; faktisch brauchen Jugendliche den SaNa ab ca. 12, sobald sie ein eigenes Jahres-/Monatspatent wollen (kantonsabhängig, unsicher). Details regeln die Kantone (siehe [Kantone & Patente](kantone.md)).

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Kantone, Patente & Preise

Zwei Systeme

  • Merkregel: Seen laufen oft über Kantonspatente, Flüsse und Bäche in Pachtkantonen über die Vereine/Pächter.
SystemFunktionsweiseTypische Kantone
PatentsystemDer Kanton verkauft direkt Patente (Jahr/Monat/Woche/Tag) für seine PatentgewässerBern, Luzern, Uri, Schwyz, Ob-/Nidwalden, Glarus, Zug, Freiburg, Graubünden, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf, Jura (Mischsysteme verbreitet, Zuordnung in Randfällen unsicher)
Revier-/PachtsystemDer Kanton verpachtet Fließgewässer(strecken) ~8 Jahre an Vereine/Private; Zugang über Tages-/Jahreskarten des PächtersZürich (Flüsse; Seen = Patent), Aargau, Thurgau (teils), St. Gallen (Binnengewässer; große Seen = Patent), Schaffhausen, beide Basel, Appenzell, Solothurn (teils) (Details unsicher)

Beispielkantone mit Preisen (2025/2026)

  • Auswärtigen-Zuschläge sind verbreitet (SG doppelt, GE +50 %, LU/TI/VD eigene Sätze).
KantonWichtige Angebote
ZürichAb 2026: Jahres-Seepatent 150 CHF (Ufer), Modul Boot +170 CHF, Gästekarten-Zusatz +60 CHF; Jugendpatente (10–18) reduziert. Keine Tages-/Wochenpatente des Kantons – Alternative: Freiangelrecht oder Pächter-Tageskarten an Flüssen (unsicher)
BernJahrespatent 250 CHF + Hegebeitrag 50 CHF (entfällt für BKFV-Mitglieder); Monat 180, Woche 100, Tag 32 CHF. SaNa für Jahres-/Monatspatent, Tag/Woche ohne
LuzernPatente ab 12 Jahren via Kantons-App; Jahrespatente nur mit SaNa; Beispiel Sempachersee: Jahrespatent Schleppfischen 185 CHF (Einwohner) / 270 CHF (Auswärtige)
St. GallenPatentgewässer: Bodensee, Walensee, Zürichsee, Alpenrhein (Webshop/Gemeinden); übrige Gewässer verpachtet (Pächter-Tageskarten, z. B. Sitter 40 CHF + Depot). Keine Kantonstagespatente für die großen Seen; Auswärtige zahlen doppelte Patentpreise
GraubündenSaison 235, Monat 181, Halbmonat 149, Woche 98, Tag 36 CHF (2025, inkl. Kanzleigebühr). SaNa für Saison/Monat; Halbmonat/Woche/Tag ohne
TessinTouristenpatent: 2 Tage 60 / 7 Tage 120 CHF – ohne SaNa. Jahrespatent ca. 170 CHF (Einwohner) bzw. 350 CHF + 50 Fonds (Auswärtige) (unsicher); App „Pesca TI"
WaadtFlüsse: Jahr 150 CHF (Minderjährige 75), Woche 60/30, Tag 20/10 CHF; Auswärtigen-Sätze höher (unsicher); Jahrespermis mit SaNa; Kurzpermis online druckbar
GenfFlüsse: Jahr 80 CHF (Kinder 40); Genfersee: Jahrespermis 140 CHF, Monats-„gambe" 36/18 CHF; Nicht-Genfer +50 % auf Seepatente; App „Pêche GE"

Grenzgewässer

  • Bodensee: Obersee international bewirtschaftet (IBKF) – Schweizer Patente gelten für den Schweizer Teil (SG/TG); Untersee: Zuständigkeit Thurgau, Karten via jfv.tg.ch/App; für Auswärtige teils nur Monatskarten (unsicher).
  • Genfersee: Interkantonales Konkordat VD/VS/GE + Abstimmung mit Frankreich; Permis im Wohnsitzkanton lösen; Genfer Patente mit Auswärtigen-Zuschlag.
  • Doubs (Jura): Auf der Grenzstrecke spezielles französisch-schweizerisches Patent („Francosuisse"); strenge Schutzbestimmungen.

Jugendregelungen (Beispiele)

  • Bern: Jugendkarte vergünstigt bis Ende des Jahres des 16. Geburtstags; unter 10 nur in Begleitung einer patentberechtigten Person ab 16.
  • Luzern: Patente ab vollendetem 12. Altersjahr.
  • Zürich: vergünstigte Jugendpatente ca. 10–18.
  • Tessin: Kinder unter 14 in Begleitung eines erwachsenen Patentinhabers; eigenes Patent ab 18 mit SaNa (Jugendpatente darunter, unsicher).
  • Genfersee-Konkordat: unter 14 bestimmte Techniken vom Ufer nur in Begleitung eines Permis-Inhabers.

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Freiangelrecht, Touristen & Tierschutzregeln

1. Freiangelrecht – Angeln ganz ohne Patent

  • An bestimmten (meist großen) Seen darf ohne Patent und ohne SaNa vom freien Ufer aus gefischt werden – mit strengen Auflagen:
  • nur eine Rute/Schnur mit einem einzigen Köder,
  • Einfachhaken ohne Widerhaken, Naturköder (keine Köderfische, keine Kunstköder, kein Stahlvorfach),
  • keine Hegene (mehrere Anbisstellen), kein Schlepp-/Boots-/Spinnfischen.
  • Gewässer-Beispiele:
GewässerRegelung
Zürichsee, Greifensee, Pfäffikersee, Türlersee (ZH)Freiangelrecht vom trockenen Ufer (ab 2026 offiziell präzisiert)
Bodensee-Obersee (SG/TG)vom Ufer mit einer Rute, Schwimmer, einfacher Angel, Naturköder (außer Köderfisch)
Walenseeanalog Zürichsee
Vierwaldstättersee („freie Fischenz")einfache Rute von öffentlich zugänglichen Ufern/Brücken/Stegen; Einfachhaken ohne Widerhaken, Naturköder; in der Stadt Luzern teils nur 01.05.–30.09.
Sempacherseeanaloge Freiangel-Regeln (Kanton Luzern)
Genfersee„Pêche libre" mit einer Schwimmerrute (fixer Schwimmer, Einfachhaken); zusätzlich 2 Köderfischflaschen erlaubt

2. Touristen & Kurzaufenthalte

  • Kernbotschaft: Urlauber brauchen keinen SaNa, solange sie Kurzpatente bis max. 1 Monat lösen oder das Freiangelrecht nutzen.
  • Praktisches Vorgehen:
  • 1. Kanton wählen, Kurzpatent online im kantonalen Webshop/App kaufen (GR: shop-ajf.gr.ch; LU: Patent-App; VD: online ausdruckbar; TI: App „Pesca TI" oder Tourismusbüros; BE: Verkaufsstellen/online).
  • 2. Ausweis mitführen; kantonale Vorschriften (Schonzeiten, Mindestmaße, Fangstatistik) beachten.
  • Beispiel-Kurzpatentpreise: Bern Tag 32 / Woche 100 CHF · Graubünden Tag 36 / Woche 98 CHF · Tessin 2 Tage 60 / 7 Tage 120 CHF · Waadt Tag 20 / Woche 60 CHF · Aargau (Hallwilersee) Tag 20 / Woche 60 CHF.
  • Achtung: Zürich und St. Gallen geben für ihre großen Seen keine Tagespatente aus – dort bleibt Touristen nur Freiangelrecht, Pächter-Tageskarten an Flüssen oder (ZH ab 2026) die Gästekarte eines Patentinhabers.

3. Tierschutzregeln (bundesweit – strenger als in Deutschland/Österreich)

RegelInhalt
Widerhaken-VerbotGrundsätzlich verboten (TSchV Art. 23); Kantone dürfen nur SaNa-Inhabern und Berufsfischern Widerhaken in Seen/Stauhaltungen erlauben. In Fließgewässern und beim Freiangeln praktisch immer widerhakenlos; ohne SaNa generell verboten
Lebendköderfisch-VerbotGrundsätzlich verboten; enge kantonale Ausnahmen (einheimische Arten, Anköderung nur am Maul); ohne SaNa nie erlaubt. Auch Lebendhälterung (Setzkescher) ist ohne SaNa verboten
Catch & ReleaseGezieltes C&R (Fangen mit von vornherein feststehender Zurücksetz-Absicht) ist aus Tierschutzgründen verboten; erlaubt/geboten ist das Zurücksetzen untermaßiger, geschonter oder geschützter Fische
TötenSpeisefische sind sofort fachgerecht zu betäuben und zu töten (Kerninhalt des SaNa)
FangstatistikIn vielen Kantonen Pflicht (ZH ab 2026 Einzelfang-Erfassung sofort nach Fang; GR/TI Fangbüchlein)

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Amtliche Quellen & Verbände

Alle Angaben ohne Gewähr — zusammengestellt aus offiziellen Quellen (BAFU, Kantone, anglerausbildung.ch), Stand Juli 2026. Preise ändern sich jährlich; maßgeblich sind die kantonalen Fischereiverwaltungen.

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